Wie die DG-Unterrichtsministerin am Donnerstag mitteilte, sind die Schulleitungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die jüngst seitens Gesundheits- und Bildungsminister beschlossenen Anpassungen der Test- und Quarantäneregeln informiert worden. Diese sollen, wie am Mittwoch bekannt wurde, am Montag (10. Januar) – pünktlich zur Rückkehr der Schüler in die Bildungseinrichtungen – in Kraft treten. Über die Einzelheiten der Prozeduren werde Kaleido die Schulen informieren, sobald das diesbezügliche Verfahren angepasst worden sei.
„Kurz zusammengefasst: Es wird deutlich weniger getestet, umso wichtiger ist daher die Einhaltung der Präventionsmaßnahmen, insbesondere der Lüftung und der Maskenpflicht“, so ein Fazit von Lydia Klinkenberg, die anschließend die neuen Regelungen präzisierte:
Kindergärten, Primarschulen und Kinderbetreuung:
- In der Regel tragen alle Schüler ab dem ersten Schuljahr einen Mundschutz. Dadurch können Klassenkameraden eines infizierten Kindes als Kontaktpersonen mit geringem Risiko angesehen werden. Dies gelte auch für Kinder im Kindergarten. „Hier besteht keine Maskenpflicht, aber die Klassen müssen wie überall gut gelüftet werden“, so die Ministerin.
- Erst wenn vier Infektionen in einer Klasse auftreten oder wenn 25 Prozent der Klasse infiziert sind, wird die gesamte Klasse für fünf Tage unter Quarantäne gestellt. Diese sogenannte „Notbremse“ ersetzt das frühere „Cluster-Management“, also die Schließung der Klasse ab zwei Fällen in einer Gruppe innerhalb von sieben Tagen. Im Gegensatz zum früheren „Cluster-Management“, die eine Testung der gesamten Klasse und die Möglichkeit der Rückkehr in den Unterricht nach einem negativen Testergebnis an Tag eins vorsah, kann die fünftägige Quarantäne im Falle einer „Notbremse“ nicht verkürzt werden.
- Wenn ein Schüler einen risikoreichen Kontakt außerhalb der Klasse hatte und deshalb in Quarantäne gehen muss, darf das Kind die Quarantäne verlassen, um zur Schule zu gehen.
Sekundarschüler und Personalmitglieder:
In der Sekundarschule gelten derweil neue Regeln, in Anlehnung an die im Laufe der Woche für die allgemeine Bevölkerung festgelegten Vorschriften:
- Schüler, die die ersten beiden Impfungen, erhalten haben, müssen nach einem Risikokontakt nicht in Quarantäne gehen und keinen PCR-Test machen.
- Diejenigen, die nur eine Impfung erhalten haben, müssen für sieben Tage in Quarantäne gehen; ab dem vierten Tag kann die Quarantäne nach täglichen negativen Selbsttests und strikter Anwendung der Präventivmaßnahmen verlassen werden.
- Jugendliche, die nicht geimpft sind, werden für zehn Tage unter Quarantäne gestellt; ab dem siebten Tag kann die Quarantäne nach täglichem negativen Selbsttest und strikter Anwendung von Präventivmaßnahmen verlassen werden.
Selbsttest:
„Künftig wird aufgrund mangelnder Kapazitäten deutlich weniger getestet“, erklärt die Ministerin. Den Schulen werden daher „während der fünften Welle“ Selbsttests für Personalmitglieder, Primar- und Sekundarschüler bereitgestellt werden, „damit diese sich einmal pro Woche zu Hause selbst testen können“, so Lydia Klinkenberg.
Die Eltern werden zudem aufgefordert, ihr Kind am Montagmorgen nach den Weihnachtsferien einem Selbsttest zu unterziehen und diesen bis zu den Karnevalsferien wöchentlich vorsorglich durchzuführen. „Tests können in Geschäften und Apotheken gekauft werden. Für bestimmte Personen gilt der ermäßigte Preis von einem Euro für einen Schnelltest in der Apotheke“, heißt es weiter.
Außerdem werden alle Eltern aufgefordert, ihre Kinder zu Hause zu behalten und einen Arzt aufzusuchen, wenn diese Krankheitssymptome haben.
Maskenpflicht:
„Eine strikte Einhaltung der Präventionsmaßnahmen, insbesondere der Lüftung und der Maskenpflicht, ist laut Experten dringend erforderlich, um das neue Verfahren anwenden und die Schulen offenhalten zu können“, betont die Ministerin.
Da aufgrund mangelnder Testkapazitäten das neue Verfahren vorsehe, dass deutlich weniger getestet werde, „dienen die Masken zum einen dem Schutz von Schülern und Personalmitgliedern und deren Familien und zum anderen der Vermeidung von andauernden Unterrichtsausfällen“, argumentiert Lydia Klinkenberg: „Ohne Masken, die bei der Einstufung als Niedrig- bzw. Hochrisikokontakt eine entscheidende Rolle spielen, steigt die Gefahr, dass einzelne Schüler oder ganze Klassen in Quarantäne müssen, aus der sich in Ermangelung von Testungen niemand freitesten kann.“
Zudem ruft die Ministerin die seitens des Konzertierungsausschusses beschlossene allgemeine Maskenpflicht ab sechs Jahren – auch in den Schulen und der außerschulischen Betreuung – in Erinnerung. Des Weiteren gilt für alle Schulen im Land:
- In den Innenbereichen der Schule müssen nicht nur die Personalmitglieder, sondern auch die Primar- und Sekundarschüler einen Mundschutz tragen.
- Wenn die Schüler ruhig im Klassenzimmer sitzen, genügend Abstand vorhanden ist und ausreichend gelüftet wird, kann die Maske abgenommen werden.
- Draußen können die Masken abgenommen werden, wenn die Schüler intensiven Körperkontakt vermeiden.
- In den Förderschulen gilt die Maskenpflicht nicht für Schüler, deren Beeinträchtigung das Tragen einer Maske unmöglich macht.
„Die Experten betonen, dass die Quarantäneprozeduren mit allen anderen Sicherheitsmaßnahmen Hand in Hand gehen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Masken korrekt getragen werden und die Räume ausreichend gelüftet werden“, fügt die Ministerin hinzu. Sie werde sich dafür einsetzen, „dass die Maskenpflicht aufgehoben wird, sobald es die Infektionslage erlaubt“. (red/svm)
Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren