Minister Antoniadis: „Horeca-Sektor und Einzelhandel weiter unterstützen“

<p>Minister Antonios Antoniadis</p>
Minister Antonios Antoniadis | Foto: David Hagemann

„Dieses Rundschreiben ist für den Einzelhandel sehr wichtig. Ich denke da unter anderem an die vielen Bäckereien oder Metzgereien in unserer Region“, erklärt Antonios Antoniadis. Das Schreiben betrifft ebenfalls die zeitweilige Wetterschutzvorrichtung für Terrassen des Horeca-Sektors, d. h. demontierbare Zelte oder Überdachungen, die vor Regen und Wind schützen.

Ein Eingreifen des Ministers sei nötig geworden, da die Einrichtung von vorläufigen Bauten und Anlagen mit kommerziellem Charakter per Gesetz auf 60 Tage begrenzt sei und dieser Zeitraum nicht die gesamten Winter- und Frühlingsmonate abdecke. Das würde also dazu führen, dass mit Ablauf dieser Frist ein Abbau erfolgen müsse. Das ministerielle Rundschreiben erweitere nun den Zeitraum der Genehmigung der zeitweiligen Wetterschutzvorrichtungen.

„Mit diesem Rundschreiben werden weder die Geschäftsleute noch die Kunden im Stich gelassen“, so Antoniadis weiter: „Wir haben im vergangenen Jahr mit dieser Entscheidung den Horeca-Sektor und den Einzelhandel unterstützt, die beide in der Corona-Pandemie unter erschwerten Bedingungen arbeiten müssen. Das werden wir auch dieses Jahr wieder tun.“

Der Minister weist jedoch darauf hin, dass es sich bei diesen Wetterschutzvorrichtungen nicht um bauliche Maßnahmen handeln dürfe, die ein Zurückversetzen in den ursprünglichen Zustand unmöglich machen.

„Die Wetterschutzvorrichtungen umfassen Schutzdächer sowie Zelte, um den Eingangsbereich sowie die Terrassen zu schützen. Diese dürfen auf öffentlichem oder Privateigentum, insofern dies in Zusammenhang mit einer bestehenden Tätigkeit steht, errichtet werden“, so der Wortlaut der Mitteilung.

Alle Vorgaben aus sicherheitstechnischen Gründen, die gegen die Aufstellung einer Wetterschutzvorrichtung sprechen, seien nicht außer Kraft gesetzt und es obliege der Gemeindebehörde entsprechend ihrer Zuständigkeiten gegebenenfalls ordnungsregelnd einzugreifen.

„Es gilt grundsätzlich zu beachten, dass die öffentliche Sicherheit gewährleistet sein muss“, heißt es abschließend. (red/svm)

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