Jungem Eupener droht fünfjährige Haftstrafe

<p>Die Tat ereignete sich im Frühjahr 2020 am Bahnhof von Welkenraedt.</p>
Die Tat ereignete sich im Frühjahr 2020 am Bahnhof von Welkenraedt. | Foto: Ralf Schaus

Der Angeklagte war kurz vor den Taten als Praktikant in einem Welkenraedter Unternehmen eingestellt worden. Das Opfer sollte seine Arbeit beaufsichtigen, aber die Chemie zwischen den beiden stimmte überhaupt nicht, berichtet die Zeitung. Die Situation, die der Jugendliche als Belästigung empfand, wurde dem Chef des Unternehmens gemeldet, was aber offenbar nicht zu einer Beruhigung führte und am Morgen der Tat erneut ein Problem auftrat.

Das Opfer und der Angeklagte trafen sich am frühen Nachmittag auf dem Parkplatz des Bahnhofs von Welkenraedt. Eine Überwachungskamera zeigt, wie das Opfer vor dem Angeklagten den Parkplatz betritt und eine Zeugin sagte aus, dass sie die beiden zusammen ankommen sah. Die Diskussion eskalierte schnell, und der Jugendliche zog ein Küchenmesser aus seinem Auto, setzte es zweimal gegen seinen Vorgesetzten ein und traf ihn in einer Szene, die die Staatsanwältin als „äußerst brutal“ beschrieb, am Arm und am Bein. Er hatte seinen Betreuer auch gefilmt, als er ihn dazu zwang, sich selbst zu beleidigen. „Ich wollte mich rächen, ihn erniedrigen“, erklärte er und fügte hinzu, dass er seine Handlungen bereue, die er als „schweren Fehler“ bezeichnete, schildert die Tageszeitung „La Meuse“ in ihrer Donnerstagausgabe.

In der Ersten Instanz war der Sachverhalt in eine Körperverletzung umqualifiziert worden, die keine Arbeitsunfähigkeit von mehr als vier Monaten zur Folge hatte. Der junge Mann wurde zu 30 Monaten Gefängnis verurteilt, wobei der Teil, der über die sechsmonatige Untersuchungshaft hinausgeht, zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Die Staatsanwaltschaft hatte anschließend Berufung eingelegt. Die Staatsanwältin war der Ansicht, dass es sich um versuchten Mord handelte und dass eine Strafe von fünf Jahren die Tat angemessen bestrafen würde. Der Verteidiger bestritt energisch die Tötungsabsicht. Der Jugendliche sei am Ende gewesen und merke jetzt, dass er nicht angemessen reagiert habe. Der psychologische Gutachter hatte in seinem Bericht „eine große Unreife“ bei dem Eupener hervorgehoben: Die Monate, die er im Gefängnis verbracht hatte, hätten ihn laut seinem Anwalt verändert und reifen lassen.

Der Entscheid wurde für den 2. Februar angekündigt. (hegen)

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