Im Bericht wurde als Grund angegeben, dass sich Wohnhäuser in einem zu nahen Umkreis – weniger als 800 Meter, also vier Mal die Höhe eines Windrads – befinden. In den Augen des Auditors reicht dieses Argument aus, um den Fall abzulehnen, ohne dass andere geprüft werden müssen.
Die VoG Warche, Amblève, Salm et Affluents (WASA) sowie zwei Privatpersonen hatten den Staatsrat eingeschaltet. Sie dürften das Urteil als Erfolg werten.
Der Projektträger Green Tech Wind wollte ursprünglich elf Windräder errichten. Die Gemeinde Stavelot hatte sich in einer Stellungnahme für sieben Anlagen ausgesprochen. Letztlich hatte die Wallonische Region aber nur sechs genehmigt.
Green Tech Wind kann einen neuen Antrag einreichen, muss aber dem Argumentation des Staatsrates Rechnung tragen, um Aussichten auf Erfolg zu haben. (ab)

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