Konzertierungsausschuss stellt neue Beschlüsse vor

<p>Die größten Einschränkungen treffen den Horeca-Sektor und das Nachtleben.</p>
Die größten Einschränkungen treffen den Horeca-Sektor und das Nachtleben. | Foto: dpa

Private Feiern sind in den nächsten drei Wochen verboten. Sie dürfen weiterhin Menschen zu Hause empfangen, und auch Hochzeiten und Totenkaffees sind weiterhin erlaubt. Dort gelten das Mundschutzgebot und die Abstandsregel.

Das Nachtleben kommt ab Samstag zum Erliegen, da Diskotheken und Tanzlokale in den kommenden drei Wochen nicht öffnen dürfen und der Horeca-Sektor, sowie sogenannte „Nightshops“ um 23 Uhr schließen müssen. Auch die Anzahl der Personen, die im Gaststättengewerbe an einem Tisch Platz nehmen dürfen wird auf 6 beschränkt.

Veranstaltungen in Innenräumen dürfen ab Montag nur noch unter der Voraussetzung abgehalten werden, dass die Teilnehmer sitzen können. Weihnachstmärkte im Freien dürfen weiterhin unter den bereits beschlossenen Auflagen stattfinden. Ab Montag dürfen bei Hallensportwettkämpfen in Belgien wieder keine Zuschauer mehr zugelassen werden.

Bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen unter freiem Himmel wird die Öffentlichkeit weiterhin zugelassen sein. Das Tragen einer Maske und die Verwendung des Covid-Safe-Tickets sind unbedingt zu beachten.

Die Regelung zur Telearbeit wird bis zum 19. Dezember ausgeweitet.

Auch im Bereich des Unterrichtswesens sind Maßnahmen erforderlich, diese müssen aber noch vom Unterrichtsminister ausgearbeitet werden.

Die nächste Sitzung des Konzertierungsausschusses findet am 15. Dezember statt. (jod)

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