„Das Ziel meines Mandanten ist nicht, Geld zu verdienen. Er will das Bewusstsein dafür schärfen, dass man in sozialen Netzwerken nicht alles tun kann. Die Folgen sind dramatisch für meinen Mandanten, der seit dieser Geschichte nicht mehr auf sein Zweirad steigen konnte“, sagte der Anwalt. Der Radfahrer hatte ein Zivilverfahren gegen den Vater des Mädchens angestrengt, der die Szene gefilmt hatte. Bei der Anhörung vor dem Zivilgericht am Donnerstag ging es darum, den Zeitplan für die Plädoyers festzulegen. (ab/red)
Schadensersatzforderung des „Radfahrers aus dem Venn“ ist bekannt

Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren