Dies gaben die Agentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (Fasnk) und Landwirtschaftsminister David Clarinval (MR) am Freitag bekannt.
Sämtliches Geflügel (außer Laufvögel) muss eingesperrt oder abgeschirmt werden. Die Abschirmung kann z. B. durch Netze erfolgen. Außerdem müssen alle Geflügel und Vögel drinnen oder unter Netzen gefüttert und getränkt werden. (belga/gz)

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