„Radfahrer aus dem Venn“ verlangt Schadensersatz

<p>„Radfahrer aus dem Venn“ verlangt Schadensersatz</p>
Illustrationsfoto: belga

Nach Angaben der Zeitungen der „Sudpresse“-Gruppe rechtfertigt der Anwalt des Radfahrers diesen Schritt damit, dass sich sein Mandant aus Angst vor Repressalien wochenlang verstecken musste. Das Vervierser Zivilgericht wird den Fall am 18. November prüfen.

Das Video hatte äußerst hohe Wellen geschlagen. Der Radfahrer wurde sogar für eine Nacht von der Polizei in Gewahrsam genommen. Das Strafgericht von Verviers hatte im anschließenden Prozess aber dem Radfahrer geglaubt, dass er das Kind nicht absichtlich umgestoßen hatte. Er wurde zu einem Schadenersatz von einem symbolischen Euro verurteilt. (belga/ab)

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