Demnach dürfen seit dem 1. Oktober in den Zügen der SNCB wieder Lebensmittel konsumiert werden. Zuletzt galt in den Waggons ein generelles Trink- und Essverbot – aus Respekt vor den anderen Fahrgästen sowie den Mitarbeitern der SNCB. „Zum Essen und Trinken muss die Maske abgenommen werden, was wiederum ein Gesundheitsrisiko für alle Anwesenden darstellt“, erklärte Bahnsprecher Dimitri Temmerman Ende März auf GrenzEcho-Nachfrage.
Wie föderale Mobilitätsminister Georges Gilkinet nun bestätigte, sind die Regeln zum 1. Oktober gelockert worden. „Die Maske kann seither gelegentlich abgenommen werden, um zu essen und zu trinken“, wird der Ecolo-Politiker von „La Meuse“ zitiert.
Neu ist seit dem 1. Oktober auch, dass die Masken nicht mehr auf offenen Bahnsteigen getragen werden müssen. Das ist unter anderem in Eupen, Welkenraedt oder Verviers der Fall. Bei unterirdischen bzw. geschlossenen Plattformen müssen die Passagiere allerdings auch weiterhin die Maske tragen.
Gegenüber „La Meuse“ macht Gilkinet noch einmal deutlich, dass die allgemeine Maskenpflicht, die seit dem 4. Mai 2020 für alle Reisenden über zwölf Jahren gilt, auch noch weiterhin gilt. Maskenmuffel riskieren übrigens ein Bußgeld in Höhe von bis zu 250 Euro. Der Zugbegleiter kann bei einem Verstoß zwar selbst keinen Strafzettel ausstellen, dafür aber seine Kollegen des Sicherheitsdienstes Securail. (calü)

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