Strafvollzug: Kremlgegner Alexej Nawalny darf nicht wählen

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Sitzt in Haft: Alexej Nawalny. | Foto: dpa

Laut russischem Recht seien rechtskräftig Verurteilte von Wahlen ausgeschlossen, sagte der Vize-Chef des Strafvollzugs, Waleri Bojarinew, am Sonntag der Agentur Interfax zufolge. Nur Menschen in Untersuchungshaft, gegen die noch kein rechtsgültiges Urteil vorliege, dürften wählen. „Soweit ich weiß, ist das Urteil gegen Nawalny rechtskräftig“, sagte Bojarinew.

Der 45-jährige Oppositionelle hatte zuvor aus dem Straflager östlich von Moskau heraus die Menschen in Russland zur Protestwahl gegen die Kremlpartei Geeintes Russland aufgerufen. Die Abstimmung gilt auch als wichtiger Stimmungstest für Präsident Wladimir Putin.

Die Parlaments- und Regionalwahlen sollten am Sonntagabend nach drei Tagen im ganzen Land enden – zuletzt um 20 Uhr MESZ in der Ostseeregion Kaliningrad (früher nördliches Ostpreußen um Königsberg). 14 Parteien stellten sich zur Wahl des neuen Parlaments. Es gab zahlreiche Beschwerden über massive Fälschungen. (dpa/calü)

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