Hochwasser: Bis zu 2.500 Euro Wohnbeihilfe möglich

<p>Bei der Flutkatastrophe vor mehr als zwei Wochen haben manche Familien praktisch alles verloren. Die ÖSHZ gewähren Wohnbeihilfen, die von der Deutschsprachigen Gemeinschaft finanziert werden.</p>
Bei der Flutkatastrophe vor mehr als zwei Wochen haben manche Familien praktisch alles verloren. Die ÖSHZ gewähren Wohnbeihilfen, die von der Deutschsprachigen Gemeinschaft finanziert werden. | Illustrationsbild: Photo News

Wie berichtet, wird die Wohnbeihilfe zugunsten betroffener Bürger nach entsprechendem Antrag über die Öffentlichen Sozialhilfezentren (ÖSHZ) ausgezahlt werden. Die ÖSHZ haben hierfür seitens der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Sonderdotation erhalten. Grundlage hierfür bietet auch die Zuständigkeit für das Wohnungswesen, die die Deutschsprachige Gemeinschaft seit 2019 innehat.

Beim ÖSHZ Eupen hat man Modalitäten ausgearbeitet, die Anrecht auf diese Beihilfe geben sollen.

Die Höhe des auszahlbaren Zuschusses hängt von fünf Kriterien ab, die den Antragsteller jeweils zu einer Teilprämie in Höhe von 500 Euro berechtigen. Die Kriterien sind kumulierbar, so dass Betroffene eine Wohnbeihilfe bis zu 2.500 Euro erhalten können. Nachstehend die fünf Punkte, die auf dem Antragformular mit Ja oder Nein beantwortet werden müssen: die Wohnung ist derzeit unbewohnbar; im Haushalt leben regelmäßig oder zeitweilig Kinder; die Wohnungseinrichtung ist zu großen Teilen nicht mehr nutzbar; Kleidung, Schuhe und Wäsche sind zu großen Teilen nicht mehr nutzbar; große Elektrogeräte (Kühlschrank, Herd, Waschmaschine, Heizung, usw.) sind beschädigt oder zerstört.

Pro Wohneinheit kann maximal eine Hilfsprämie bezogen werden. Die Prämie wird ausschließlich Bewohnern der betroffenen Wohneinheiten ausbezahlt.

Die Hilfsprämien können bis zum kommenden 30. September mittels eines einheitlichen Formulars beantragt werden, das man über die ÖSHZ der vom Hochwasser betroffenen deutschsprachigen Gemeinden erhält. Die Anträge sind ebenfalls mit Spendengeldern und Prämien anderer Verwaltungsebenen (z. B. Wallonische Region, Föderalstaat) kumulierbar. Den ÖSHZ obliegt es auch, das Recht auf Beziehung der Hilfsprämie auf Grundlage der beschriebenen Kriterien festzustellen. Das Haushaltseinkommen wird dabei nicht überprüft. Damit ist sichergestellt, dass wirklich jeder Hochwassergeschädigte in den Genuss dieser Prämie kommen kann.

Auch die betroffenen Gemeinden selbst können von verschiedenartiger Unterstützung profitieren, dazu zählt auch eine außerordentliche Beschäftigungsmaßnahme: Sollten die lokalen Behörden Hilfsarbeiter zur Behebung der Folgen der Unwetterkatastrophe einstellen wollen, können sie hierfür auf eine 90-prozentige Bezuschussung durch die DG zählen.

Auf diese, bis zum 31. Dezember 2021 geltende Maßnahme können neben den Gemeinden und ÖSHZ von Burg-Reuland, Eupen, Kelmis, Lontzen, Raeren und St.Vith auch die Polizeizonen, die autonomen Gemeinderegien sowie die Hilfeleistungszone DG zurückgreifen. Wie es in einer Mitteilung aus dem Kabinett von Ministerpräsident Oliver Paasch (ProDG) heißt, müsse dafür eine Voraussetzung erfüllt sein: Bei den Neueinstellungen müsse es sich um unbeschäftigte Arbeitssuchende handeln, die beim Arbeitsamt eingetragen sind und deren Einsatz unmittelbar mit der Bewältigung der Folgen der Hochwasserkatastrophe in Zusammenhang stehe. Sowohl Arbeitspersonal als auch Verwaltungs- bzw. Koordinationspersonal würden berücksichtigt, heißt es abschließend. (um)

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