Dann wird jeder Reisende ab 12 Jahren, kommt er aus einem Risikogebiet oder nicht, an der Grenze einen Negativtest, ein Impfzertifikat oder einen Genesungsbeweis vorlegen müssen. „Dies wird jedoch nicht für unsere Grenzregion gelten“, stellt DG-Ministerpräsident Oliver Paasch (ProDG) klar.
Nach Rücksprache mit den zuständigen deutschen Instanzen könne der DG-Regierungschef Entwarnung geben und bestätigen, dass die deutschen Bundes- und Landesregierungen die 24-Stunden-Ausnahmeregelungen aufrechterhalten werden, hieß es am Freitag in einer Mitteilung. Dies gelte ebenfalls für Belgien, das seinerseits weiterhin an seiner 48-Stunden-Regel für den kleinen Grenzverkehr festhalten werde. (red/sc)

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