Zielgruppe für AktiF und AktiF Plus erweitert

<p>Die Beschäftigungsförderung wird auf teilzeitschulpflichtige Auszubildende ausgedehnt.</p>
Die Beschäftigungsförderung wird auf teilzeitschulpflichtige Auszubildende ausgedehnt. | Illustrationsfoto: picture alliance/dpa

„Der Wirtschaftsstandort Ostbelgien kennt seine natürlichen Grenzen, die durch die Schwierigkeit der Anwerbung qualifizierter Arbeitnehmer zusätzlich verschärft werden“, heißt es in einem Kommuniqué von DG-Beschäftigungsministerin Isabelle Weykmans (PFF). Mit der Erweiterung der Zielgruppe auf Teilzeitschulpflichtige für die AktiF(Plus)-Förderung werde das Potenzial des hiesigen Arbeitsmarktes weiter ausgeschöpft und jungen Menschen der Einstieg in den hiesigen Arbeitsmarkt erleichtert, indem Arbeitgebern eine finanzielle Unterstützung für deren Einstellung gewährt werde. Die vorangegangene Ausbildung der Jugendlichen sei dabei eine Voraussetzung für den Erhalt der „vorteilhaften Zuschüsse“. Dies reihe sich ein in die Neuausrichtung der Beschäftigungspolitik, „deren Fokus auf der Qualifizierung und fachlichen Befähigung von Arbeitskräften“ liege.

„Der ostbelgische Wirtschaftsstandort zeichnet sich durch von Innovationskraft geprägte kleine, mittelständische und große Unternehmen aus, deren Entwicklung und Zukunft auch von ihren Arbeitskräften bedingt wird. Junge Schulabgänger mit einer Anstellung an den hiesigen Arbeitsmarkt zu binden, ermöglicht Unternehmen Nachwuchspersonal eigenhändig auszubilden, um gleichzeitig die persönliche Berufsentwicklung und dadurch auch die betriebliche Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.“, erklärt Isabelle Weykmans in diesem Zusammenhang. „Einer der Schlüssel zur Stärkung der ostbelgischen Wirtschaft liegt in unseren Nachwuchskräften und deren Unterstützung auf ihrem individuellen Weg in die ostbelgische Arbeitswelt und dafür stellen wir verstärkt Mittel bereit“, fügt die PFF-Politikerin hinzu.

Die Erweiterung des Anrechts auf AktiF-Förderung sei ein Baustein, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und Berufseinsteigern eine Perspektive auf dem ostbelgischen Arbeitsmarkt zu eröffnen.

Wenn sich Unternehmer also seit dem 1. Juli 2021 beispielsweise nach einem Lehrling umschauten, mache es für die spätere AktiF-Förderung keinen Unterschied mehr, ob dieser noch schulpflichtig beziehungsweise unter oder über 18 Jahre alt sei, insofern die anderen gültigen Zugangsbedingungen erfüllt seien.

Wie aus der Mitteilung hervorgeht, gilt der besagte Vorteil bei Ausbildungsverträgen im Falle einer Lehre, einer Industrielehre oder eines Berufseinarbeitungsvertrags.

Zudem sollte der Auszubildende nach Abschluss des Ausbildungsvertrags (ab 1. Juli 2021) eine AktiF-Bescheinigung vorweisen. Im Normalfall besitze er diese bereits beziehungsweise spätestens zwei Wochen nach Abschluss des Ausbildungsvertrags, heißt es weiter. Das Arbeitsamt und das IAWM würden für eine automatische Aus- und Zustellung dieser AktiF-Bescheinigung zugunsten der Lehrlinge nach Abschluss des Lehrvertrags Sorge tragen.

Wenn ein Lehrling die Bescheinigung dem Arbeitgeber bereits ausgehändigt hat, müsse nur noch die Rückseite besagter Bescheinigung ausgefüllt werden. Diese stelle den AktiF- Förderantrag (Teil II) dar: So steht es in dem Kommuniqué. Der Arbeitgeber schicke diese dann per Mail an arbeit@dgov.be oder per Post an den Fachbereich Beschäftigung des Ministeriums der DG.

Hat der Lehrling die Bescheinigung seinem Arbeitgeber noch nicht überreicht, also sollte er noch nicht im Besitz der AktiF-Bescheinigung sein, solle er sich „schnellstmöglich an seinen Lehrlingssekretär oder an das Arbeitsamt“ wenden, heißt es weiter.

Ein weiterer Punkt: Werde gerade ein Jugendlicher ausgebildet, der zu Beginn der Ausbildung noch teilzeitschulschulpflichtig oder minderjährig war, habe dieser ebenso Anrecht auf die Bezuschussung. Auch für diese Jugendlichen sei nach Beendigung der Lehre eine AktiF-Förderung bei nahtloser Einstellung möglich – unter der Voraussetzung, dass die Lehre nicht vor dem 30. Juni 2021 beendet worden sei.

Das Arbeitsamt und das IAWM organisieren auch in diesem Fall die Ausstellung der AktiF-Bescheinigung an die betreffenden Jugendlichen. Diese müssten zum Erhalt der AktiF-Bescheinigung ein Online-Formular ausfüllen.

Im Juni sei eine Mail des IAWM mit dem entsprechenden Link an die Jugendlichen versendet worden. Dieser Link müsse geöffnet, das Online-Formular ausgefüllt und an das Arbeitsamt zurückgesendet werden. Das Arbeitsamt erstelle anhand dessen die AktiF-Bescheinigung, die dem betroffenen Jugendlichen übermittelt werde. (red/svm)


Weitere Informationen zur AktiF-Beschäftigungsförderung finden Sie auf www.ostbelgienlive.be/zielgruppen oder unter www.adg.be/aktif

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