Darauf haben die Behörden in einer gemeinsamen Pressemitteilung hingewiesen. Weil es insbesondere in den Sommermonaten zu Verstößen gegen die Betäubungsmittelgesetzgebung komme, wolle man resolut gegen diese Problematik vorgehen. „Das Besucheraufkommen in den Sommermonaten am Bütgenbacher See hat oft auch einen Anstieg der Anzahl Personen zur Folge, die Betäubungsmittel zu ihrem Konsum mit sich führen“, heißt es dazu in der Mitteilung.
Der Konsum illegaler Rauschgifte stelle ein Problem am See dar. So würden immer wieder Personen beim Autofahren oder Schwimmen unter Einfluss erwischt. Zudem würden Drogen in Anwesenheit von Minderjährigen konsumiert. „Dabei sollten auch die sogenannten weichen Drogen wie Marihuana nicht verharmlost werden.“
Auch sogenannte „weiche Drogen“ nicht verharmlosen.
Aufgrund dessen sei eine angemessene Strafverfolgungspolitik vonnöten. „Das Risiko, das mit dem Drogenkonsum verbunden ist, rechtfertigt eine spezielle Strafverfolgungspolitik“, heißt es dazu weiter.
Der Königliche Erlass vom 6. September 2017 stelle jeglichen Besitz von Betäubungsmitteln (auch Cannabis) an einem öffentlichen Ort unter Strafe. Diese Gesetzgebung werde zum Anlass genommen, um am Bütgenbacher See von der für Volljährige angewandten „Toleranz“ des Besitzes einer geringen Menge Cannabis abzuweichen und auch diesen zu ahnden.
Der Besitz auch geringer Drogenmengen in bestimmten Bereichen werde unter Strafe gestellt. Beim Fund von Betäubungsmitteln werde den Personen ein Vergleichsvorschlag angeboten. Diese Verfahrensweise könne allerdings
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Die Polizeizone Eifel weist darauf hin, dass

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