„Null Toleranz“ von Drogen am Bütgenbacher See

<p>Polizei und Staatsanwaltschaft wollen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz am Bütgenbacher See in den Sommermonaten mit strengen Kontrollen begegnen.</p>
Polizei und Staatsanwaltschaft wollen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz am Bütgenbacher See in den Sommermonaten mit strengen Kontrollen begegnen. | Foto: GE-Archiv

Darauf haben die Behörden in einer gemeinsamen Pressemitteilung hingewiesen. Weil es insbesondere in den Sommermonaten zu Verstößen gegen die Betäubungsmittelgesetzgebung komme, wolle man resolut gegen diese Problematik vorgehen. „Das Besucheraufkommen in den Sommermonaten am Bütgenbacher See hat oft auch einen Anstieg der Anzahl Personen zur Folge, die Betäubungsmittel zu ihrem Konsum mit sich führen“, heißt es dazu in der Mitteilung.

Der Konsum illegaler Rauschgifte stelle ein Problem am See dar. So würden immer wieder Personen beim Autofahren oder Schwimmen unter Einfluss erwischt. Zudem würden Drogen in Anwesenheit von Minderjährigen konsumiert. „Dabei sollten auch die sogenannten weichen Drogen wie Marihuana nicht verharmlost werden.“

Auch sogenannte „weiche Drogen“ nicht verharmlosen.

Aufgrund dessen sei eine angemessene Strafverfolgungspolitik vonnöten. „Das Risiko, das mit dem Drogenkonsum verbunden ist, rechtfertigt eine spezielle Strafverfolgungspolitik“, heißt es dazu weiter.

Der Königliche Erlass vom 6. September 2017 stelle jeglichen Besitz von Betäubungsmitteln (auch Cannabis) an einem öffentlichen Ort unter Strafe. Diese Gesetzgebung werde zum Anlass genommen, um am Bütgenbacher See von der für Volljährige angewandten „Toleranz“ des Besitzes einer geringen Menge Cannabis abzuweichen und auch diesen zu ahnden. Am Bütgenbacher See gelte deshalb für die Sommermonate eine „Null Toleranz“ von Betäubungsmittel jeglicher Art.

Der Besitz auch geringer Drogenmengen in bestimmten Bereichen werde unter Strafe gestellt. Beim Fund von Betäubungsmitteln werde den Personen ein Vergleichsvorschlag angeboten. Diese Verfahrensweise könne allerdings nur für volljährige Personen Anwendung finden, die im Besitz von Betäubungsmitteln aufgegriffen wurden und bei denen es keine Anzeichen für den Verkauf dieser Betäubungsmittel gebe. „Die verbotenen Substanzen, die bei der Durchsuchung gefunden wurden, werden sichergestellt. Sollten allerdings Anzeichen für den Verkauf der besagten Substanzen bestehen, so erlischt die Möglichkeit eines direkten Vergleichsvorschlags und wird eine Ermittlungsakte zu Lasten der Person eröffnet und der Staatsanwaltschaft übermittelt.“

Für Minderjährige sei kein Vergleichsvorschlag möglich, weshalb in einem solchen Fall ein Feststellungsprotokoll erstellt werde. Bei Minderjährigen gelte ohnehin bereits eine „Null Toleranz“, auch für geringe Mengen Cannabis.

Die Polizeizone Eifel weist darauf hin, dass mit Unterstützung der Föderalen Polizei zahlreiche Kontrollaktionen und Sonderdienste für den See von Bütgenbach vorgesehen sind.

„Bei diesen Aktionen werden neben dem Drogenbesitz auch Parkverbote, Feuer und Abfall am See, Badeverbote in Nähe der Staumauer und generell alles, was die öffentliche Sicherheit oder Ruhe gefährden könnte, überprüft.“ Ziel dieser Maßnahmen sei es, dass alle Besucher ihren Aufenthalt am See in einem sicheren und sauberen Umfeld genießen können. (arco)

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