Nach am Mittwoch in Brüssel präsentierten Vorschlägen könnten Online-Händler künftig eine größere Verantwortung für die von ihnen verkauften Produkte tragen. Über neue Vorschriften soll beispielsweise sicherstellt werden, dass gefährliche Produkte vom Markt zurückgerufen werden. Zudem will die Kommission Gefahren angehen, die von neuen technischen Produkten wie drahtlosen Kopfhörern ausgehen könnten. Dazu zählen zum Beispiel Cybersicherheitsrisiken.
Bei dem Vorschlag zu Konsumentenkreditverträgen geht es darum, dass bestehende Schutzregeln in Zukunft auch für Kredite unter 200 Euro sowie für Leasingverträge und Überziehungskredite gelten sollen. Zudem ist unter anderem geplant, die Informationspflichten für Anbieter zu verschärfen. Die Mitgliedstaaten sollen sich darüber hinaus verpflichten, Obergrenzen für Zinsen und die Gesamtkosten des Kredits festzulegen.
„Wir werden den Marktteilnehmern mehr Verantwortung übertragen und es für betrügerische Akteure schwieriger machen, sich hinter kompliziertem Rechtsjargon zu verstecken“, kommentierte die zuständige Kommissionsvizepräsidentin Vera Jourova. Justizkommissar Didier Reynders verwies darauf, dass die Digitalisierung durch die Corona-Pandemie noch einmal beschleunigt worden sei und zu einem Anstieg des Online-Shopping und zu einer Veränderung des Finanzsektors geführt habe.
Über die Pläne der Kommission müssen nun die Mitgliedstaaten und das Europaparlament beraten. Sie entscheiden dann darüber, ob die bestehenden EU-Richtlinien wie vorgschlagen angepasst werden. (dpa/calü)

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