Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das Pflegenden aus dem Ausland ein Anrecht auf Mindestlohn zugesprochen hat, begrüßt Westerfellhaus. Es sei gut, dass es für die Bezahlung von Betreuungskräften nun mehr Klarheit gebe. „Viel zu wenig ist bisher in der Öffentlichkeit bekannt, dass die meisten dieser Pflegesettings mit großen rechtlichen Risiken - unter Umständen bis hin zur Strafbarkeit - behaftet sind.“
Das Bundesarbeitsgericht hatte am Donnerstag ein Grundsatzurteil gefällt, das nach Einschätzung von Fachleuten massive Auswirkungen auf die Pflege zu Hause haben wird. Den ausländischen Arbeitnehmern, die Senioren in ihren Wohnungen betreuen, stehe der gesetzliche Mindestlohn zu, urteilten die höchsten deutschen Arbeitsrichter. Der Mindestlohn gelte auch für Bereitschaftszeiten, in denen die zumeist aus Osteuropa stammenden Frauen Betreuung auf Abruf leisteten. DGB-Bundesvorstandsmitglied Anja Piel bezeichnete das Urteil als „Paukenschlag für entsandte Beschäftigte in der häuslichen Altenpflege“. Die Gewerkschaft Verdi und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste forderten seine Umsetzung. Jetzt sei klar, auch wer in anderen EU-Ländern unter Vertrag stehe, habe in Deutschland elementare Schutzrechte bei Lohn und Arbeitszeiten, betonte Piel.
„So nachvollziehbar die Entscheidung auch ist. Das Urteil löst einen Tsunami aus für alle, die daheim auf die Unterstützung ausländischer Pflegekräfte angewiesen sind“, erklärte Eugen Brysch, Vorstand bei der Deutsche Stiftung Patientenschutz in Dortmund.
Es sind nach seinen Angaben mindestens 100.000 ausländische Helfer offiziell in deutschen Haushalten beschäftigt. Hinzu kämen schätzungsweise 200.000 Menschen, die ohne schriftliche Vereinbarung als Betreuungskraft arbeiteten.
Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, sagt den Zeitungen der Funke Mediengruppe, nach dem Urteil drohe der häuslichen Pflege ein „Armageddon“. Vermittler werben hilfesuchende Familien in Deutschland nicht selten mit dem Versprechen einer 24-Stunde-Betreuung - meist für wenig Geld.
Die Klägerin aus Bulgarien, die für den Präzedenzfall vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht sorgte, bekam von ihrem bulgarischen Arbeitgeber, den sie mit Erfolg auf Zahlung des deutschen Mindestlohns verklagte, nach eigenen Angaben im Jahr 2015 pro Monat 950 Euro netto gezahlt. Dafür sei sie 24 Stunden täglich an sieben Tagen in der Woche für eine über 90 Jahre alte Frau in deren Wohnung in Berlin da gewesen. Selbst nachts habe die Tür zu ihrem Zimmer offenbleiben müssen, damit sie auf Rufe der Seniorin reagieren konnte. Laut Arbeitsvertrag sollte ihre Arbeitszeit 30 Stunden wöchentlich betragen - bei einem freien Wochenende. Angesichts der großen Versprechungen sei die vereinbarte Arbeitszeit eher niedrig veranschlagt worden, fand der Richter. Die Auftraggeber in Deutschland zahlen in der Regel an die Firmen in den Herkunftsländern der Helferinnen vor allem aus Bulgarien, Rumänien, Polen oder der Ukraine. „Hätten wir die ausländischen Pflegekräfte nicht, wäre die häusliche Pflege schon zusammengebrochen“, sagte Brysch von der Stiftung Patientenschutz.
Rund 3,3 Millionen Menschen, die pflegebedürftig sind, lebten in Deutschland zu Hause. (dpa/sc)

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