Mehr Unterstützung für Pflegefamilien in der DG

<p>Die Reform auf DG-Ebene sieht unter anderem vor, dass das Kindergeld nicht mehr mit dem Auszahlungsbetrag des Pflegegeldes verrechnet wird.</p>
Die Reform auf DG-Ebene sieht unter anderem vor, dass das Kindergeld nicht mehr mit dem Auszahlungsbetrag des Pflegegeldes verrechnet wird. | Illustration: dpa

„Ein Kind ist ein Kind, lautete die einfache Formel der Kindergeldreform in Bezug auf die Unterstützung von Basiskosten der Familie. Für die Regierung war es deshalb der nächste logische Schritt, die Mehrkosten, die mit einer Pflegschaft einhergehen, zusätzlich zu unterstützen“, so Familienminister Antonios Antoniadis.

Zum einen sieht die Vereinfachung vor, dass das Kindergeld nicht mehr mit dem Auszahlungsbetrag des Pflegegeldes verrechnet wird. Hierdurch würden zukünftig sowohl eine einheitliche Pflegegeldberechnung aufgrund der Pflegesituation und Pflegschaftsform ermöglicht als auch nachträgliche Korrekturen des Pflegegeldes aufgrund des ausgezahlten Kindergeldbetrages vermieden. Außerdem können ab dem 1. Juli 2021 zusätzliche Sonderauslagen auf Anfrage rückerstattet werden.

Hierzu gehören:

• Ausgaben für sportliche und kulturelle Aktivitäten bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 500 Euro pro Jugendlichen;

• Ausgaben für schulische Aktivitäten;

• Ausgaben für die Erstausstattung bei Aufnahme eines Pflegekindes bis zu einem einmaligen Höchstbetrag von 700 Euro pro Jugendlichen.

Der Fachbereich Jugendhilfe des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisiert am 29. Juni 2021 um 19 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung, welche sich an Pflege- und Patenfamilien richtet. Den Link zur Teilnahme erhalten Sie nach Anmeldung. Anmelden können Sie sich telefonisch oder per Mail beim Pflegefamiliendienst (Tel.: 087 596 402 oder pfd@dgov.be). (red/sc)

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