Angebot der DG: Impfschutz für Kurzentschlossene

<p>Die DG bietet allen noch nicht geimpften Bürgern ab 18 Jahren die Möglichkeit, sich mit dem Impfstoff von Johnson&amp;Johnson impfen zu lassen.</p>
Die DG bietet allen noch nicht geimpften Bürgern ab 18 Jahren die Möglichkeit, sich mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson impfen zu lassen. | Foto: dpa

„Der Johnson&Johnson-Impfstoff ist der einzige, der einen vollständigen Impfschutz nach nur einer Injektion gewährleistet“, heißt es. Er ist einer von vier derzeit in der EU zugelassenen Covid-19-Impfstoffen. Die DG biete allen noch nicht geimpften Bürgern ab 18 Jahren die Möglichkeit, sich mit dem Johnson&Johnson-Impfstoff impfen zu lassen. Ein Anruf bei der kostenlosen Hotline 0800/23032 reicht, um einen Impf-Termin zu vereinbaren. Mittels der Nationalregisternummer (NISS) bucht der Hotline-Mitarbeiter einen Termin.

Am 9. Juni wurde beschlossen, dass auch Personen zwischen 18 und 40 Jahren die Möglichkeit zu geben, sich freiwillig für den Johnson&Johnson-Impfstoff zu entscheiden. Bisher war das nur Menschen ab 41 möglich. Bürger unter 41 Jahren, die sich für den Johnson&Johnson-Impfstoff entscheiden, müssen vorab eine Einverständniserklärung ausdrucken, ausfüllen und unterzeichnet zum Impftermin mitbringen. Personen ab 41 Jahren brauchen diese Erklärung nicht. Die Einverständniserklärung wird durch die Hotline zugesandt, sobald der Termin vereinbart wurde.

Das Covid-Zertifikat der Europäischen Union ist seit dem 16. Juni verfügbar und tritt am 1. Juli in Kraft. Wer vollständig geimpft wurde, erhält dieses Zertifikat über die Applikation CovidSafeBe oder online über das Portal www.meinegesundheit.be. Warum sollte ich mich impfen lassen? „Die zugelassenen Impfstoffe aktivieren das körpereigene Immunsystem. So schützen sie vor einer Erkrankung an Covid-19 beziehungsweise vor einem schweren Verlauf“, schreibt das Ministerium in der Mitteilung. Dies sei besonders wichtig für ältere und chronisch kranke Menschen. Doch auch junge, gesunde Menschen könnten schwer an Covid-19 erkranken. „Wer sich impfen lässt, schützt aber nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Denn wenn ein möglichst großer Anteil der Bevölkerung geimpft ist, reißen Infektionsketten ab und das Virus kann sich nicht mehr so schnell verbreiten. Die Impfung schafft Perspektiven für einen Weg zu einem normalen Leben.“

Auf der Webseite www.ichlassemichimpfen.be befinden sich eine ganze Reihe von Fragen rund um das Thema Impfen mit kurzen und verständlichen Antworten, auch in Leichter Sprache. (red/sc)

Kommentare

  • „Die Einverständniserklärung wird durch die Hotline zugesandt, sobald der Termin vereinbart wurde.“

    Seltsame Transparenz! Ist das Absicht, dass man erst einen Termin vereinbaren muss, bevor man den Inhalt der Einverständniserklärung erfährt? Soll damit eine Verweigerung der Unterschrift erschwert werden, weil man ja bereits einen Termin gebucht hat und dann ein Nichtunterschreiben quasi einem (peinlichen) Rückzieher gleich kommt?

  • Peinlich, Herr Schmitz, sind allein ihre Kommentare.

    Was will man mit einer Einverständniserklärung, wenn man sich nicht impfen lassen möchte? Und einen Termin absagen, wenn einem der Inhalt nicht passt, ist völlig unproblematisch, unverdächtig und nichts daran wäre peinlich.

    Aber warum wundert es nicht, wenn ihnen alles, was zur Bekämpfung der Pandemie beitragen kann einen Anlass bietet, querzuschießen? Selbst ein völlig unverdächtiges zu unterzeichnendes Dokument. Peinlich und erneut entlarvend.

    Falls Ihnen dafür jemand auf die Schulter klopft, nur deshalb, weil die Unvernunft vereinzelt noch andere Väter hat. Mütter wohl kaum.

  • Sehr geehrter Herr Leonard,

    Sie fragen „Was will man mit einer Einverständniserklärung, wenn man sich nicht impfen lassen möchte?“

    Wer entschlossen ist, sich NICHT impfen zu lassen, wird sich für den Inhalt dieser Erklärung kaum interessieren, aber was ist mit demjenigen der ZWEIFELT? Wieso muss dieser erst einen Termin buchen, BEVOR er über die Konsequenzen umfassend informiert wird?

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