Seit mehr als elf Jahren wohnen wir, das heißt mein Ex-Freund und ich, in Raeren. Seit Monaten suchen wir eine Wohnung in Ostbelgien mit unseren Hunden (zwei Wohnungen – keine Chance!). Jetzt haben wir die Kündigung bekommen. Wir wohnen in zwei Wohnungen, die uns vererbt wurden vom damaligen Besitzer – er hatte uns auch das uneingeschränkte Wohnrecht vermacht. Obwohl wir mit dem Anwalt vor Gericht waren und auch Berufung einlegten, sind die Vermächtnisse nicht anerkannt, nicht akzeptiert in der DG? Jetzt haben wir das ÖSHZ Raeren als Notfalllösung gefragt – es hat keine Notwohnungen für uns!
Diese Woche noch soll die Zwangsvollstreckung vollzogen werden. Wir werden aus unserer eigenen geerbten Wohnung rausgeschmissen. Ich frage alle Verantwortlichen: Wie ist das möglich? Angeblich ist man in Ostbelgien nie wohnungslos. Keiner hilft uns. Wirklich unglaublich, was die „gerechten“ und für „Recht sorgenden“ Institutionen in der DG machen.
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