Gastronomische Einrichtungen dürfen wieder im Innenbereich öffnen, wobei die Regelungen zur Außengastronomie (Test, Maske, Abstand) Anwendung finden. Hochzeiten, Kommunionen, Geburtstage und ähnliche Veranstaltungen in der Gastronomie sind jedoch weiterhin untersagt. Dies gilt auch, wenn ausschließlich getestete Personen anwesend sind.
Die Ausübung von Amateur- und Freizeitsport ist zusätzlich im Freien in Gruppen bis max. zehn Personen plus Trainerin oder Trainer zulässig. (red/arco)

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