Der gestoppte Holztransport war mit kurzen Fichtenstämmen beladen, welche in der Gemarkung bei Bad Münstereifel geladen wurden und auf dem Weg in die eigene Firma in Monschau waren.
Bei einer Verwiegung des Holztransportes auf einer Waage wurde das Gesamtgewicht mit knapp 53,5 Tonnen, somit 33% über dem erlaubten, verwogen. Gestattet sind lediglich 40 Tonnen. Zudem wurde bei dem Holztransport festgestellt, dass dieser noch zu lang war. Der Lkw-Zug wurde mit 19,35m vermessen. Erlaubt sind für Gliederzüge dieser Art lediglich 18,75m.
Behördliche Ausnahmegenehmigungen oder eine Erlaubnis für die Abweichung vom zulässigen Gesamtgewicht und der zulässigen Gesamtlänge konnten vom Fahrer nicht vorgezeigt werden. Nach der Verwiegung des Holztransportes wurde die Weiterfahrt des Holztransportes umgehend wegen der Überladung untersagt. Der Anhänger musste an Ort und Stelle abgestellt werden, da die gestoppte Zug-Kombination die zulässige Gesamtlänge zudem überschritt. Der Anhänger muss nun in geeigneter Art und Weise entfernt werden.
Den Fahrer erwartet nun ein Bußgeld wegen der Überladung des Holztransportes. Das Unternehmen erwartet derweil vermutlich ein höheres Bußgeld. Denn derselbe Holztransport ist schon einmal von den Beamten auf der B51 mit einem Gesamtgewicht von 58,5 Tonnen gestoppt worden. (ots)

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