Verbände, die Menschen mit einer Beeinträchtigung vertreten, fordern seit langem, dass deren Rechte in der Verfassung verankert werden. Der Vorschlag, der zuvor im Senat angenommen wurde, führt einen Artikel 22b in die Verfassung ein, der das Recht von Menschen mit einer Behinderung auf volle Inklusion in die Gesellschaft garantiert. Bei den früheren Abstimmungen hatten sich die N-VA und der Vlaams Belang der Stimme enthalten, weil es sich hauptsächlich um einen symbolischen Akt handele. Die Befürworter des Textes argumentierten, dass er durchaus rechtliche Konsequenzen habe. Am Ende stimmten 115 Abgeordnete dafür und 21 enthielten sich. Niemand votierte dagegen. (gz/belga)
Rechte von Menschen mit Beeinträchtigung in der Verfassung verankert

Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren