Die Sommermärchen-Affäre um Franz Beckenbauer und Co. verläuft zunehmend im Sand. Die Ethik-Kommission des Weltverbandes FIFA hat das Verfahren gegen die Macher der Fußball-WM 2006 in Deutschland wegen ominöser Millionenzahlungen aufgrund von Verjährung eingestellt – damit hat sich eine weitere, allerdings ohnehin nur noch vage Hoffnung auf Klärung der dubiosen Vorgänge zwischen 2002 und 2005 zerschlagen. Sportrechtlich hat der WM-Skandal keinesfalls mehr Konsequenzen.
„Wegen des Ablaufs der geltenden Verfolgungsverjährung können die Handlungen von Franz Beckenbauer, Theo Zwanziger und Hort R. Schmidt im Zusammenhang mit der WM 2006 nicht mehr verfolgt werden“, teilte die FIFA nach dem Beschluss der rechtsprechenden Kammer der Ethik-Kommission mit.
Das Gremium hatte eine bislang nur inoffiziell bekannt gewesene Einstufung der untersuchenden Kammer aus dem vergangenen Herbst zu bewerten. Den Ethik-Ermittlern zufolge hatten sich der „Kaiser“, der frühere DFB-Präsident Zwanziger und der ehemalige DFB-Generalsekretär Schmidt durch die Zahlung von 6,7 Millionen Euro an den früheren FIFA-Strippenzieher Mohamed Bin Hammam der Bestechung und Korruption schuldig gemacht.
Für Zwanziger kam die Nachricht aus der FIFA-Zentrale in Zürich alles andere als überraschend: „Der Wahnsinn trägt einen Namen: FIFA. Es war von Anfang an klar, dass alles verjährt wäre - und jetzt haben sie ihre Blamage“, sagte der ehemalige DFB-Boss dem SID: „Der gesamte Bestechungsvorwurf ist absurd. Wer soll denn wen warum bestochen haben?“
Antworten auf die entscheidenden Fragen in dieser Affäre erscheinen über fünf Jahre nach der Enthüllung des Skandals inzwischen immer unwahrscheinlicher. Bereits vor gut einem Jahr war in der gleichen Angelegenheit ein Prozess vor dem Schweizer Bundesgericht in Bellinzona gegen Zwanziger, seinen Amtsnachfolger Wolfgang Niersbach und Schmidt - nach Abtrennung des Verfahrens gegen Beckenbauer aus gesundheitlichen Gründen - ebenfalls wegen Verjährung abgebrochen worden.
Juristische Klarheit in die dubiosen Vorgänge zwischen 2002 und 2005 kann somit lediglich noch der geplante Prozess vor dem Landgericht Frankfurt wegen Steuerhinterziehung bringen. Ein Termin für das Verfahren steht allerdings noch nicht fest.
Etwaigen FIFA-Sanktionen gegen das beschuldigte Trio standen offizieller Lesart zufolge nun Verjährungsfristen für die „genauen Zeitpunkte der Handlungen jedes einzelnen Funktionärs“ entgegen. Laut FIFA ist die maßgebende Frist für Beckenbauer bereits seit 2012 abgelaufen und für Zwanziger sowie Schmidt seit 2015. Einer inhaltlichen Bewertung der Vorgänge enthielt sich die rechtsprechende Kammer.
Ebenso unklar blieb am Donnerstag, aus welchen Gründen die Ermittler der Ethik-Kommission angesichts dieser vermeintlich eindeutigen Sachlage überhaupt noch Untersuchungen angestellt hatten und dabei zu einem durchaus pikanten Resultat gelangt waren. (sid/calü)

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