Ermittlungsverfahren wegen Mordes gegen „Maskenmann“ in Frankreich

<p>Der wegen dreifachen Kindermordes angeklagte Martin N. (sitzend) verdeckt im Februar 2012 im Landgericht in Stade vor der Urteilsverkündung im Prozess gegen ihn sein Gesicht hinter einem Aktendeckel. Das Landgericht Stade hatte den sogenannten „Maskenmann“ wegen dreifachen Mordes und mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zusätzlich erkannte die Kammer am Montag die besondere Schwere der Schuld und ordnete die anschließende Sicherungsverwahrung an.</p>
Der wegen dreifachen Kindermordes angeklagte Martin N. (sitzend) verdeckt im Februar 2012 im Landgericht in Stade vor der Urteilsverkündung im Prozess gegen ihn sein Gesicht hinter einem Aktendeckel. Das Landgericht Stade hatte den sogenannten „Maskenmann“ wegen dreifachen Mordes und mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zusätzlich erkannte die Kammer am Montag die besondere Schwere der Schuld und ordnete die anschließende Sicherungsverwahrung an. | Foto: David Hecker dpa

Es werde außerdem unter anderem wegen Entführung eines unter 15-Jährigen ermittelt, bestätigte die Staatsanwaltschaft in Nantes der Deutschen Presse-Agentur in Paris am Dienstag. Der 50-Jährige war am 20. Januar aus der Justizvollzugsanstalt Celle in die JVA Offenburg gebracht worden, wo er den Franzosen übergeben wurde.

Medienberichten zufolge ist der Mann Verdächtiger im Fall des kleinen Jonathan, der 2004 aus einem Schullandheim in Saint-Brevin-les-Pins in Westfrankreich entführt worden war. Die Leiche des 1994 geborenen Jungen war wenige Wochen später entdeckt worden. In Deutschland hatte der „Maskenmann“ jahrelang kleine Jungen missbraucht und drei von ihnen im Alter von 8, 9 und 13 Jahren ermordet. Zwischen 1992 und 2001 schlich er sich in Norddeutschland nachts maskiert an die Betten seiner Opfer. 2012 wurde er vom Landgericht Stade verurteilt.

Das Oberlandesgericht Celle hatte im Dezember einem europäischen Haftbefehl stattgeben. Nach maximal acht Monaten soll er nun nach Niedersachsen zurückkehren. „Was ich brauche, ist, dass er die Wahrheit sagt“, hatte Jonathans Mutter zuletzt dem Sender France Télévisions gesagt. „Er muss sagen, ob er es wirklich war, was er mit ihm gemacht hat.“ Sie müsse wissen, ob ihr Sohn besonders gelitten habe. Die Spur des deutschen Verdächtigen wurde in Frankreich schon mehrfach verfolgt. (dpa)

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