Diese Gruppen sind zugelassen, insofern zehn Quadratmeter pro Person (außer Familien, die unter einem Dach wohnen) zur Verfügung stehen und insofern die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen (wie Desinfektion, Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und Abstandsregeln) eingehalten werden. Laut der Mitteilung des Generalvikariats sind allein die Priester und ihre Pastoralteams befugt, gemäß der Hygienevorschriften Entscheidungen zu treffen, „die für die Ausübung des Gottesdienstes angemessen sind“, wie es wörtlich in der Mitteilung heißt. Außerdem wird darum gebeten, die Kirchen tagsüber so viel wie möglich offen zu halten und den Menschen einen „guten Empfang“ zu bieten.
Grundsätzlich sollten Gläubige die Sonntags- und Weihnachtseucharistie im Fernsehen oder über soziale Netzwerke verfolgen. Feiern mit dem Lütticher Bischof Delville gibt es unter folgendem Link zu sehen: www.youtube.com/user/DoyenSaintNicolas.
Wenn allerdings Sonntags- und die Weihnachtsmesse gefeiert werden, sollte man vermeiden, dass man Menschen am Eingang der Kirche zurückweisen muss. In diesem Zusammenhang hat das Generalvikariat „Ratschläge“ veröffentlicht: Am besten sollte ein Publikum ausgewählt und im voraus eingeladen werden, das für eine Pastoraleinheit „repräsentativ“ ist: etwa Gläubige aus verschiedenen Orten eines Pfarrverbandes, aus verschiedenen Lebensbereichen (Senioren, Jugendliche, Pflegepersonal, Katecheten, usw.) oder etwa die Mitglieder des Pastoralteams. „Dann wäre es angebracht, die Kirchentüren während des Gottesdienstes zu schließen“, heißt es in der Mitteilung. An Heiligabend (24. Dezember) und am ersten Weihnachtsfeiertag (25. Dezember) wird empfohlen, zumindest die Hauptkirchen der Pastoralverbände zu öffnen, zu heizen und Weihnachtslieder erklingen zu lassen (vom Organisten oder von einem anderen Musiker gespielt oder von einer Aufnahme).
Der Pfarrer oder Mitglieder der Gemeinde, die von ihm beauftragt wurden, können die Gläubigen in Gruppen von 15 Personen (Kinder unter zwölf Jahren, nicht eingeschlossen) rund um die Krippe „für eine Zeit des Gebets“ willkommen heißen. „Es gilt dabei darauf zu achten, dass der Mund-Nasen-Schutz getragen wird und die Abstandsregeln eingehalten werden. Nach diesem Gebet könnte, ausnahmsweise, die Heilige Kommunion an diejenigen ausgeteilt werden, die dies wünschen, und dies unter Beachtung der durch das Ritual der Eucharistie vorgesehenen liturgischen Regeln“, so das Generalvikariat. (red/sc)

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