DG-Ombudsfrau beantragt Verlängerung für Vivias-Untersuchung

<p>Blick auf das Seniorenheim von Bütgenbach, das in der Verantwortung der Interkommunalen Vivias steht.</p>
Blick auf das Seniorenheim von Bütgenbach, das in der Verantwortung der Interkommunalen Vivias steht. | Foto: GE-Archiv

Das Präsidiums des Parlaments der DG hatte Marlene Hardt am 20. Juli 2020 damit beauftragt, eine Bestandsaufnahme der Behauptungen und Vorwürfe in Bezug auf die Organisation, die Leitung und die Dienstleistungen der von der Interkommunalen Vivias geführten Wohn- und Pflegeheime vorzunehmen und deren Stichhaltigkeit zu überprüfen.

Die Ombudsfrau sollte zu diesem Zweck insbesondere Gespräche mit derzeitigen und ehemaligen Personalmitgliedern, mit der Direktion und dem Träger der Heime führen sowie mit aktuellen und ehemaligen Bewohnern der Heime und ihren Angehörigen.

Der Bericht war bis spätestens zum 31. Oktober 2020 dem Präsidium vorzulegen. Er soll die gemachten Feststellungen enthalten, über Erkenntnisse informieren und gegebenenfalls Empfehlungen umfassen.

Im August 2020 erfolgten drei Aufrufe im Wochenspiegel und Kurier-Journal. Über 40 Personen, Angehörige wie Personalmitglieder, meldeten sich. Einige sendeten der Ombudsfrau ein Schreiben zu. Mit den anderen führte die Ombudsfrau ein Interview. Darauf folgte die Anhörungen der Wohnbereichsleiter, der Heimleitung, der Direktion sowie der Vertreter des Verwaltungsrates von Vivias. Die letzte Anhörung fand Ende Oktober statt. Aus diesem Grund bat die Ombudsfrau das Präsidium Ende Oktober um eine Fristverlängerung bis zum 30. November 2020.

Am 26. November 2020 hat Hardt nun das Präsidium erneut um eine Fristverlängerung von einem Monat gebeten. Das Verfassen des Berichtes nahm mehr Zeit in Anspruch als ursprünglich geplant. „Dies erklärt sich durch die Menge an Vorwürfe, die es zu prüfen galt, die Spannbreite der Themen sowie die Komplexität gewisser Fragen“, erklärt Hardt in einer Pressemitteilung. (red/mv)

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