Das berichtet „Het Laatste Nieuws“W am Montag. In den letzten Jahren gab es unter Steuerspezialisten und Rechtsanwälten Verwirrung, nachdem das Kassationsgericht 2015 entschieden hatte, dass Unternehmen auch Berufskosten, die nichts mit ihrer Tätigkeit zu tun haben, in ihre Steuererklärung aufnehmen dürfen. Eine Ferienwohnung an der Küste konnte beim Finanzamt als Berufsausgaben deklariert werden. In einem neuen Urteil stellt der Kassationshof allerdings klar, dass ein Haus- oder Wohnungskauf nur dann als berufliche Aufwandsentschädigung deklariert werden darf, wenn das Objekt dem Unternehmen einen Nutzen bringt. (um)
Ferienwohnungen sind keine Berufskosten

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