Freie Krankenkasse möchte Zahl der Langzeitkranken bis 2025 verringern

<p>Der Landesbund der Freien Krankenkassen möchte die Zahl der Langzeitkranken bis 2025 um 20 Prozent senken.</p>
Der Landesbund der Freien Krankenkassen möchte die Zahl der Langzeitkranken bis 2025 um 20 Prozent senken. | Illustration: Photo News

Auch die persönlichen medizinischen Ausgaben sind für die Betroffenen deutlich höher als für den Rest der Bevölkerung. Deshalb hat sich der Landesbund der Freien Krankenkassen zum Ziel gesetzt, die Zahl der Langzeitkranken bis 2025 um 20 Prozent zu senken. Der Anstieg der Langzeitkranken hat einen großen Einfluss auf den Haushalt der Sozialen Sicherheit. Doch auch die persönliche finanzielle Situation der Betroffenen verschlechtert sich. Einer kürzlich durchgeführten Studie des Landesbundes der Freien Krankenkasse zufolge zahlen Menschen im ersten Jahr ihrer Arbeitsunfähigkeit für medizinische Kosten durchschnittlich 1.500 Euro aus eigener Tasche.

Deshalb strebt der Landesbund eine Senkung der Anzahl Langzeitkranken an. Dies soll ermöglicht werden durch eine verstärkte Zusammenarbeit aller Beteiligten. So benötigen beispielsweise die beteiligten Pflegeleistenden – wie etwa der behandelnde Arzt, der Arbeitsmediziner und der Vertrauensarzt der Krankenkasse – ein sicheres und gut strukturiertes Kommunikationsmittel zum Austausch ihrer Daten. „Des Weiteren müssen die Arbeitgeber mehr Verantwortung übernehmen für das Wohlbefinden am Arbeitsplatz und die berufliche Wiedereingliederung. Dies könnte unter anderem durch finanzielle Anreize geschehen, falls die Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um die Wiederkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern“, denkt der Landesbund. So sei es an der Zeit, die weit verbreitete Meinung abzubauen, wonach eine invalide Person grundsätzlich nicht mehr in der Lage ist zu arbeiten. „Es gilt vielmehr, die verbleibenden Kapazitäten eines langzeitig erkrankten Menschen hervorzuheben und ihn auf dem Weg zu einer beruflichen Wiedereingliederung zu unterstützen“, unterstreicht Xavier Brenez, Generaldirektor des Landesbundes der Freien Krankenkassen.

Aus diesem Grund sei eine Neuordnung des Konzeptes von „Arbeitsunfähigkeit“ und „Invalidität“ notwendig. „Wir müssen es ermöglichen, dass die primäre Arbeitsunfähigkeit so lange fortbestehen kann, wie Hoffnung besteht, die Arbeit wieder aufzunehmen. Und erst dann eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit (Invalidität) anzuerkennen, wenn wirklich keine Möglichkeit mehr besteht, zum Arbeitsmarkt zurückzukehren“, so Xavier Brenez. (red/sc)

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