Verräterischer Zynismus

Dem Leser empfehle ich zunächst die Lektüre meines GE-Online-Kommetars zu dem unsäglichen 1.000.000€-Urteil, um etwas umfassender informiert zu sein. Ich möchte an dieser Stelle lediglich eine Textstelle aus diesem „finanziellen Todesurteil“ zitieren. Richterin Frau Nathalie Bonhomme-Jouck schreibt wortwörtlich: „Wenn das Berufungsgericht [in Brüssel] der Ansicht ist, dass es zur Entscheidungsfindung manche hier streitgegenständlichen Dokumente benötigt, hat es die Möglichkeit, entweder PORSCHE oder Herrn THEUNIS zur Übermittlung aufzufordern.“ Ich erinnere daran, dass diese Unterlagen im Rahmen einer Hausdurchsuchung bei Herrn Theunis in die Hände der Eupener Untersuchungsrichterin gelangt sind. Das Verräterische an diesem Zynismus besteht darin, dass Frau Bonhomme durchaus in Erwägung zieht, dass diese Unterlagen vom Brüsseler Appellationshof benötigt werden könnten. Trotzdem verlangt sie deren Vernichtung. Wie zynisch muss man sein, glauben zu machen, dass Porsche oder Herr Theunis Unterlagen, die Letztere so schwer belasten, dass deren Vernichtung mit der 1.000.000€-Keule erzwungen wird, aufbewahren und auf einfache Anfrage rausgeben werden. Im Klartext bedeutet das Folgendes: Das Lütticher Unternehmensgericht will Beweise, die das Eupener Gericht mittels Hausdurchsuchung aufgetrieben hat, die der Brüsseler Appellationshof in Zukunft benötigen könnte, mit der Brechstange vernichten, ohne zu prüfen, was genau vernichtet wird. Mehr Komplizenschaft geht nicht.

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