Abrunden bei Barzahlungen ab dem 1. Dezember verpflichtend

<p>Abrunden bei Barzahlungen ab dem 1. Dezember verpflichtend</p>

Ab dem 1. Dezember müssen Händler in Belgien bei Barzahlungen die Beträge auf die nächsten fünf Eurocent abrunden. Auf diese Weise soll die Zahl der sich im Umlauf befindlichen 1- und 2-Euro-Cent-Münzen verringert werden.

Laut CD&V-Minister Wouter Beke wurde nun ein Leitfaden ausgearbeitet, der die Regeln für das Abrunden erläutert. „Der Leitfaden beantwortet auch spezifische Fragen, wie beispielsweise die Anwendung der Regeln, wenn ein Kunde einen Teil des Betrags in bar und einen anderen Teil mit der Bankkarte begleicht“, erklärt Beke. Der Leitfaden ist auf der Website des Wirtschaftsministeriums verfügbar.

Eine Informationskampagne für Verbraucher wird noch in diesem Jahr folgen. (belga)

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