Der Angeklagte hatte in der Nacht zum 17. Februar die Polizei gerufen, weil er glaubte, dass Einbrecher in seiner Wohnung seien. In Wirklichkeit hatte ihm die eigene Wahrnehmung einen Streich gespielt. Wie sich herausstellte, stand der Mann unter Drogen.
Statt Einbrechern fand die Polizisten auf dem Balkon des Nachbarn eine Sporttasche mit drei Kilo Kokain und 165.000 Euro Bargeld. Der Angeklagte erklärte, dass er nach einer feuchtfröhlichen Nacht mit zwei Prostituierten und einer Menge Kokain dem Irrglauben verfallen war, ausgeraubt zu werden, sodass er die Polizei alarmierte obschon er in seiner Wohnung drei Kilo Kokain aufbewahrte. Als er vor dem Eintreffen der Beamten wieder zu Sinnen kam, habe er die Sporttasche in Panik bei seinem Nachbarn platziert. (belga)
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