Doch erst die weiteren Ermittlungen könnten zeigen, ob es mögliche „Helfer“ oder „Mittäter“ gegeben habe. Nach Angaben weiterer Teilnehmer gab Generalbundesanwalt Frank zwar keine expliziten Informationen zum Motiv. Er habe aber erklärt, dass die Zuständigkeit seiner Ermittlungsbehörde durch die Einlassungen des Tatverdächtigen nicht entfallen sei. Damit sei klar, dass es sich um ein politisches Motiv handele, denn nur in diesen Fällen ist ein Verbrechen ein Fall für die Bundesanwaltschaft.
Der 45-jährige Stephan E. ist mehrfach vorbestraft und war in der Vergangenheit durch Kontakte in die rechtsextreme Szene aufgefallen. In den letzten Jahren hatte ihn der deutsche Inlandsgeheimdienst nicht mehr auf dem Radar gehabt. Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni mit einer Schussverletzung im Kopf auf der Terrasse seines Wohnhauses in Wolfhagen bei Kassel entdeckt worden. Er starb kurze Zeit später im Krankenhaus. Der Kasseler Regierungspräsident war wegen seiner Haltung zu Flüchtlingen bedroht worden. Er hatte sich 2015 auf einer Informationsveranstaltung gegen Schmährufe gewehrt und gesagt, wer gewisse Werte des Zusammenlebens nicht teile, könne Deutschland verlassen. (dpa)

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