Der viermalige Weltmeister war bei dem Rennen zwar als Erster ins Ziel gekommen. Wegen eines Fahrmanövers gegen Titelverteidiger und Fünffach-Champion Lewis Hamilton im Mercedes war Vettel allerdings mit einer Fünf-Sekunden-Zeitstrafe belegt worden, die ihn in der Endabrechnung hinter Hamilton auf Platz zwei rutschen ließ.
Ferraris Teamchef Mattia Binotto hatte bereits bekanntgegeben, dass die Scuderia beim Internationalen Automobilverband FIA eine Absichtserklärung für einen offiziellen Einspruch hinterlegt hat. Um die Tatsachenentscheidung erfolgreich anfechten zu können, braucht Ferrari neue Beweise für eine Unschuld Vettels.
Der Deutsche war in der 48. Runde mit seinem Ferrari von der Strecke abgekommen und auf dem Kurs in Montréal über das Gras gefahren. Als er wieder zurück auf die Strecke kam, drängte er Hamilton im Mercedes nahe an eine Mauer heran. Vettel gab an, keine Kontrolle mehr über seinen Boliden gehabt zu haben. Sein Manöver wurde von den Rennkommissaren als „gefährliche Rückkehr auf die Strecke“ eingestuft. Daher auch die Zeitstrafe.
GPDA-Präsident Wurz: Vettel-Strafe war falsch
Für Alexander Wurz, Präsident der Formel-1-Fahrervereinigung GPDA, war die Fünf-Sekunden-Strafe gegen Ferrari-Pilot Sebastian Vettel beim Großen Preis von Kanada eine Fehlentscheidung. „Er korrigiert das Auto, rutscht fast hin zur Mauer, zum Kerb. Erst dann schaut er nach rechts in den Rückspiegel. Das heißt, er hatte lange damit zu tun, das Auto unter Kontrolle zu halten“, sagte der 45-jährige Österreicher.
Als Vettel in den Rückspiegel geschaut habe, „war der Lewis schon dort. Da war das Loch schon zugemacht, er hat es nicht absichtlich gemacht. Deshalb hätte ich meine Entscheidung getroffen: keine Strafe.“(dpa)

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