Wie der flämische Rundfunk berichtet, hat Antwerpens Stadtverwaltung vor Kurzem eine Polizeiverordnung für Bordelle so angepasst, dass das Werben mit ungeschütztem Geschlechtsverkehr mit Prostituierten untersagt wird. Das Verbot, das nicht nur im Antwerpener Rotlichtviertel „Schipperskwartiers“ gilt, tritt im September in Kraft.
Das Dekret begründen die Stadtverantwortlichen mit einer steigenden Anzahl Fälle von übertragbaren Geschlechtskrankheiten. Davon betroffen sollen vor allem junge Erwachsene sein, die nach einer durchzechten Nacht gerne mal einen kleinen Abstecher in ein Freudenhaus machen. Das Problem: Das Kondom bleibt dabei oft unberührt im Nachttisch liegen.
Die Stadt an der Schelde hat sich aber auch für die Arbeitsbedingungen der Prostituierten eingesetzt: Mit der Polizeiverordnung will Antwerpen die Umstände, unter denen die Freudenmädchen arbeiten, verbessern, unter anderem in den Bereichen Sicherheit und Hygiene. Des Weiteren sollen die „Rotlicht-Damen“ in Zukunft besser erfasst werden, um Ausbeutung und Menschenhandel besser bekämpfen zu können. (calü)

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