Der Fahrer des Fahrzeugs konnte ermittelt werden und gab an, nicht verletzt worden zu sein. Er weigerte sich, mit der Polizei zusammenzuarbeiten und bedrohte die Beamten im Verlauf des Gesprächs.
Die Staatsanwaltschaft stufte die Situation infolgedessen als Fahrerflucht ein und ordnete einen sofortigen Führerscheinentzug von 15 Tagen an. (red/pf)

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