„Keine Ausländer, keine Frauen mit kleinen Kindern“: Arbeitsgericht in Gent verurteilt Geschäftsführerin wegen Diskriminierung

<p>„Keine Ausländer, keine Frauen mit kleinen Kindern“: Arbeitsgericht in Gent verurteilt Geschäftsführerin wegen Diskriminierung</p>

„Ausländer, 22 Jahre alt, keine Erfahrung – also kein Grund, mir das zu schicken. Keine Ausländer, keine unerfahrenen Leute und keine Frauen mit kleinen Kindern, das ist von vornherein zum Scheitern verurteilt“, lautete die Nachricht, die die Geschäftsführerin des Unternehmens statt an einen Arbeitsvermittler versehentlich einem Bewerber geschickt hatte.

Das Gericht verurteilte das Unternehmen wegen Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts und der Mutterschaft und ordnete zudem an, dass das Unternehmen seine diskriminierende Einstellungspolitik unter Androhung einer Geldstrafe beenden muss. Das Urteil muss außerdem in den Räumlichkeiten des Unternehmens ausgehängt und in mehreren Zeitungen veröffentlicht werden.

Das Institut für die Gleichstellung von Frauen und Männern reichte im öffentlichen Interesse eine Unterlassungsklage vor dem Arbeitsgericht Gent ein. Das Unternehmen begründete seine Einstellungspolitik mit negativen Erfahrungen, die es in der Vergangenheit mit jungen Müttern gemacht habe.

Im Februar 2021 war besagtes Unternehmen bereits wegen Diskriminierung aufgrund der Herkunft verurteilt worden. Das Opfer hatte mit Hilfe des interföderalen Zentrums für Chancengleichheit (Unia) ein Verfahren eingeleitet.

Das Institut für die Gleichstellung von Frauen und Männern zeigte sich erleichtert über das Urteil: „Das Gericht sendet ein klares Signal an die Gesellschaft, dass Diskriminierung aufgrund von Mutterschaft und Geschlecht nicht toleriert wird“, so der Direktor des Instituts. (belga/sue)

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