Während einer neuerlichen Sitzung des Konzertierungsausschusses haben die Regierungen des Landes am Freitag weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen. Premierminister Alexander De Croo stellte diese im Anschluss an die Sitzung des Gremiums der Öffentlichkeit vor.
Die Lockerungen im Überblick:
- Horeca-Betriebe dürfen ab dem kommenden Mittwoch (9. Juni) bis 23.30 Uhr öffnen – auf Terrassen und in den Innenbereichen der Gaststätten wohlgemerkt. Vor allem die flämische Regierung hatte sich in den vergangenen Tagen für eine solche einheitliche Regelung starkgemacht. Zudem sollen die Horeca-Betriebe bereits ab 5 Uhr morgens Gäste empfangen dürfen. Bisher sind die Gaststätten erst ab 8 Uhr vormittags geöffnet.
- Ab 30. Juni dürfen Festivals mit bis zu 5.000 Teilnehmern stattfinden.
- Grünes Licht für Großveranstaltungen ab dem 13. August. Festivals und Großevents dürfen ab diesem Zeitpunkt mit bis zu 75.000 Teilnehmern organsiert werden. Konkret geht es um Veranstaltungen wie die flämischen Musikfestivals Pukkelpop und Tomorrowland sowie den Formel-1-Grand-Prix in Spa/Francorchamps.
- Themenfeld Auslandsreisen: Wer in Belgien wohnt und aus einer grünen oder orangen Risiko-Zone im Ausland nach Hause reist, muss ab dem 1. Juli weder einen Test ablegen, noch in Quärantäne. Gleiches gilt bei der Rückkehr aus einer roten Risiko-Zone nach Belgien unter der Bedingung, dass man über ein Europäisches Covid-Zertifikat verfügt. So muss man mindestens seit zwei Wochen vollständig geimpft sein, einen maximal 72 Stunden alten negativen PCR-Test vorlegen können oder nachweislich innerhalb der letzten sechs Monate von einer Covid-19-Erkrankung geheilt sein. Diese Regeln gelten für alle Personen ab zwölf Jahren.
Es wird jedoch eine verpflichtende Quaratäne für diejenigen Personen eingeführt, die aus einem als gefährlich eingestuften „Varianten-Gebiet“ zurückkehren. Dies gilt auch für Geimpfte.
Die 48-Stunden-Regel und alle weiteren Ausnahmeregeln für Grenzgänger bleiben bestehen, teilte DG-Ministerpräsident Oliver Paasch (ProDG) mit.
- Ab Mittwoch (9. Juni) dürfen Arbeitnehmer wieder für einen Tag pro Woche ihren Arbeitsplatz aufsuchen.
(svm/belga)

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