Mehr Klarheit in der mittelständischen Ausbildung in der DG

<p>Für das erste und zweite Ausbildungsjahr der mittelständischen Ausbildung entfallen die Prüfungen. Die Prüfungen im dritten Ausbildungsjahr und in der Meisterausbildung finden statt, sofern die föderalen Bestimmungen dies zulassen.</p>
Für das erste und zweite Ausbildungsjahr der mittelständischen Ausbildung entfallen die Prüfungen. Die Prüfungen im dritten Ausbildungsjahr und in der Meisterausbildung finden statt, sofern die föderalen Bestimmungen dies zulassen. | Illustration: dpa

Inzwischen stehe fest, wie der weitere Verlauf des Ausbildungsjahres für ostbelgische Auszubildende und Meisterschüler aussehen wird, hieß es in einer Mitteilung aus seinem Kabinett. Für das erste und zweite Ausbildungsjahr der mittelständischen Ausbildung entfallen die Prüfungen. Die Prüfungen im dritten Ausbildungsjahr und in der Meisterausbildung finden statt, sofern die föderalen Bestimmungen dies zulassen. Diese Entscheidung gilt unabhängig davon, ob und wann der Unterricht in diesem Schuljahr wieder aufgenommen wird.

„Wie die Grund- und Sekundarschüler sollen auch die Lehrlinge und Meisterschüler durch die Coronakrise möglichst wenig benachteiligt werden. Ein erfolgreicher Abschluss des Lehr- oder Meisterjahres ist für die berufliche Zukunft der Jugendlichen von großer Bedeutung. Dem IAWM, den ZAWM und mir als zuständigem Minister war es wichtig, zum einen die Vergabe der Gesellenzeugnisse und Meisterbriefe zu gewährleisten und zum anderen die verbleibende Zeit in diesem Schuljahr bestmöglich für den Unterricht zu nutzen“, betont der Bildungsminister.

Gemeinsam mit dem IAWM und den beiden ZAWM wurden daher folgende Entscheidungen getroffen:

Die Prüfungen am Schuljahresende entfallen für das 1. und 2. Ausbildungsjahr in der mittelständischen Ausbildung.

Die Prüfungen im 3. Ausbildungsjahr und in der Meisterausbildung finden statt, sofern die zum gegebenen Zeitpunkt geltenden Bestimmungen des Föderalstaates dies zulassen. Sie finden unter Wahrung der Distanzhaltung und Hygienebestimmungen statt.

Die ZAWM können also in den Abschlussjahrgängen, in denen ein Gesellenzeugnis oder ein Meisterbrief verliehen wird, unter Berücksichtigung der geltenden Bestimmungen des Föderalstaats die Prüfungen in Allgemeinkunde (A), Fachkunde (B) und die praktische Prüfung (C) zum Erhalt der Gesellenzeugnisse und der Meisterbriefe organisieren.

Auch die Prüfungen in Angewandter Betriebslehre (AnBL) werden organisiert, sofern die zum gegebenen Zeitpunkt geltenden Bestimmungen des Föderalstaates dies zulassen.

Die überbetrieblichen Ausbildungen des 3. Ausbildungsjahres, die aufgrund der aktuellen Situation nicht ausgeführt werden können, müssen nicht nachgeholt werden und haben keinerlei Konsequenzen auf das Bestehen des 3. Ausbildungsjahres. Überbetriebliche Ausbildungen, die im 1. und 2. Ausbildungsjahr hätten stattfinden sollen, werden bis zum Ende der Ausbildung nachgeholt.

Zwischenbewertungen, die im 2. Ausbildungsjahr stattfinden sollten und aufgrund der Coronakrise noch nicht durchgeführt werden konnten, werden ggf. im kommenden Ausbildungsjahr nachgeholt.

Sollte der Unterricht noch in diesem Ausbildungsjahr ganz oder schrittweise aufgenommen werden, findet der Unterricht im 1. und 2. Ausbildungsjahr bis zum 20. Juni 2020 und im 3. Ausbildungsjahr mindestens bis zum 23. Mai 2020 statt. Bis zur Wiederaufnahme des Unterrichts in diesem oder kommendem Schuljahr setzen die ZAWM die Ausbildung, insbesondere in der Allgemeinkunde, über Fernunterricht fort. Da in der mittelständischen Ausbildung Fernunterricht nicht in allen Fächern möglich ist, weil den Auszubildenden verschiedene Programme nicht im Homeoffice zur Verfügung stehen (CAD, CNC, Simulationsprogramme, …) wird der Unterricht, der ggf. im laufenden Ausbildungsjahr bis zum Ende des Schuljahres nicht erteilt werden konnte, zu Beginn des neuen Schuljahres nachgeholt.

Im 3. Lehrjahr wird als Vorbereitung auf die Endprüfungen A und B der Unterrichtsstoff, der bis zur Aussetzung des Unterrichts gesehen wurde, wiederholt. Sollte der Unterricht in den ZAWM im laufenden Schuljahr wieder aufgenommen werden, wird zusätzlich neuer Stoff vermittelt.

In der Meisterausbildung können sowohl im Fernunterricht als auch nach einer möglichen Wiederaufnahme des Unterrichts neue Inhalte und Kompetenzen vermittelt werden.

Entscheidungen bezüglich Versetzungen und Nachprüfungen werden im 1. und 2. Ausbildungsjahr vom Klassenrat im Juni auf der Grundlage der Jahresarbeit und -bewertung getroffen. Im 3. Ausbildungsjahr und in der Meisterausbildung fließen auch die Prüfungen in die Bewertung ein.

Im Zweifelsfall trifft der Klassenrat die Entscheidung unter Berücksichtigung der besonderen Umstände zugunsten der Auszubildenden und Meisterschüler. Der Klassenrat kann die Mitarbeit der Auszubildenden und Meisterschüler im Rahmen des Fernunterrichts zu Hause und die Arbeit, die sie ggf. nach einer möglichen Wiederaufnahme in den ZAWM leisten, zugunsten der Auszubildenden und Meisterschüler berücksichtigen.

Sollten in einzelnen Berufen weder die Aktivitäten in den Betrieben noch im ZAWM wieder aufgenommen werden können, oder die Hygienemaßnahmen für den entsprechenden Beruf bei den Prüfungen nicht eingehalten werden können, können die Prüfungen ggf. durch Beschluss des Ministers zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden. Die Ausbildungsverhältnisse können in diesen Einzelfällen verlängert werden.

Die Entscheidungen zum weiteren Verlauf des Studienjahres werden zurzeit vorbereitet. Nach Rücksprache mit der AHS, dem IAWM und dem ZAWM Eupen werden die Informationen voraussichtlich Ende der Woche kommuniziert. (red)

Diese und weitere Informationen sind einsehbar im „FAQ“ auf www.ostbelgienbildung.be unter der Rubrik Coronavirus.

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