Polizist starb bei Verfolgungsjagd - Unfall bald vor Gericht?

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Illustrationsbild: dpa

Wie die Staatsanwaltschaft Diekirch mitteilte, wurden ihr alle Expertengutachten sowie Verhörprotokolle übermittelt, die vom zuständigen Untersuchungsrichter in Auftrag gegeben worden waren. Nunmehr gelte es zu prüfen, ob die Akte vollständig sei oder ob noch weitere Nachforschungen erforderlich seien.

Zur Erinnerung: In der Nacht zum 14. April 2018 waren in Lausdorn nahe Weiswampach zwei Polizeifahrzeuge im Zuge einer Verfolgungsjagd kollidiert. Der Fahrer eines der beiden Einsatzfahrzeuge wurde auf der Stelle getötet und seine Beifahrerin, ein junge Polizistin, lebensgefährlich verletzt. Zuvor hatte sich ein alkoholisierter Pkw-Fahrer einer Verkehrskontrolle in Wemperhardt entzogen. Ein Polizeifahrzeug hatte daraufhin die Verfolgung aufgenommen, dabei aber nicht bemerkt, dass der Fluchtfahrer sich auf einem Parkplatz in Weiswampach versteckt hatte. Bei Verfolgungsjagd stießen die beiden Polizeiautos zusammen.

Der Fluchtfahrer konnte erst einige Tage später nach der Auswertung von Aufnahmen einer Überwachungskamera identifiziert und festgenommen werden. Er wurde wegen Totschlags, Körperverletzung, Rebellion und Trunkenheit am Steuer angeklagt. Der Polizeibeamte, der mit dem zweiten Polizeifahrzeug kollidierte, muss sich aller Voraussicht nach wegen Totschlags bzw. fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht verantworten. Wann es zu dem Verfahren kommen soll, steht aber noch nicht fest.

Für alle Beschuldigten gilt der Grundsatz der Unschuldsvermutung, bis ihre Schuld durch eine endgültige Entscheidung des zuständigen Gerichts bewiesen ist. (red)

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