Die Anerkennung sei nur dann möglich, wenn ein Personalmitglied mit einer bestätigten Covid-19-Erkrankung nachweislich mit zwei positiv getesteten Personen in Kontakt war. Die Richtlinie des Föderalstaats sieht wie folgt aus: Das Pflegepersonal wird automatisch getestet, wenn es Symptome mit Fieber aufweist. Bei leichten Symptomen entscheide der Arzt. Da in den Wohn- und Pflegezentren bisher kaum getestet werde, könne ein Großteil des Personals diese Bedingung nicht erfüllen. Hier habe man sich erfolgreich für mehr Testungen eingesetzt, teilte der Minister mit. Die DG sei auch selbst aktiv geworden. (sc)
Covid-19 als Berufskrankheit im Pflegesektor anerkannt

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