Auch Eifelgemeinden stellen Passierscheine aus

<p>Auch Eifelgemeinden stellen Passierscheine aus</p>
Illustrationsfoto: belga

Die Eifelgemeinden bieten diese Option an, betonen aber nochmals, dass die Bürger möglichst zu Hause bleiben sollten. Die Gemeinden Amel, Burg-Reuland, Bütgenbach, Büllingen und St.Vith haben entsprechende Mitteilungen veröffentlicht bzw. werden dies noch tun. Die Modalitäten sind auf der jeweiligen Internetseite nachzulesen bzw. telefonisch zu erfragen.

Die Modalitäten sind auf der jeweiligen Internetseite nachzulesen bzw. telefonisch zu erfragen.

Es wird darauf hingewiesen, dass es momentan keine offizielle föderale Bestätigung dafür gibt, ob die ausländischen Behörden die Passierscheine akzeptieren.

Als „wesentliche Fahrten“ gelten und sind deshalb erlaubt: Fahrten ins Ausland im Rahmen der Berufstätigkeit; Fahrten, um medizinische Pflege fortführen zu können; Fahrten, um einer älteren, minderjährigen oder schutzbedürftigen Person oder einer Person mit Behinderung Beistand und Pflege zu leisten; Fahrten, um Tiere zu versorgen; Fahrten im Rahmen des geteilten Sorgerechts; Fahrten, um belgische Staatsangehörige, im Ausland abzuholen und zurück nach Belgien zu bringen; Fahrten, um Familienmitglieder ins Ausland zu bringen, damit sie dort wesentliche Tätigkeiten (nur wesentliche Gründe) ausführen können; Fahrten belgischer Staatsangehöriger zu ihrem Hauptwohnort im Ausland. Fahrten zu einem Zweitwohnort im Ausland sind in diesem Zusammenhang nicht gestattet. Fahrten zu einem Partner, der nicht unter demselben Dach wohnt; Fahrten im Rahmen von Beurkundungen (sofern erforderlich und dies nicht digital erfolgen kann); Fahrten im Rahmen von Bestattungen/Einäscherungen und Eheschließungen im engsten Familienkreis. (red)

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