Betroffen sind folgende Straßen:
- Schievenhövel ab Kreuzung Schievenhövel/Aachener Straße
- Aachener Straße ab Kreuzung Aachener Straße/Atherstraße
- Atherstraße ab Kreuzung Aachener Straße/Ather Straße
- Haagstraße ab Höhe Eisenbahnbrücke
Das Verbot wird den Autofahrern durch entsprechende Verbotsschilder zur Kenntnis gebracht. Zuwiderhandlungen gegen diese Polizeiverordnung werden mit Polizei- oder Verwaltungsstrafen belegt, sofern das Gesetz keine anderweitigen Strafen vorsieht. (red)
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