CSC fordert mehr Unterstützung für Arbeitnehmer im Kampf gegen das Coronavirus

<p>CSC fordert mehr Unterstützung für Arbeitnehmer im Kampf gegen das Coronavirus</p>
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Erstens fordert die CSC eine vorübergehende Lockerung des Elternurlaubs mit sofortiger Wirkung und einer erhöhten Zulage, wie es in einer Pressemitteilung heißt. „Wir erwarten auch, dass die delikate Situation der Eltern in allen Unternehmen und Organisationen auf der Tagesordnung des Sozialdialogs steht. Wir hoffen, dass diese Konzertierung zu Lösungen führen wird.“

Ende Februar verabschiedete das Parlament eine Reihe von Maßnahmen, um die Folgen des Brexit im Falle eines möglichen „No-Deals“ zu bewältigen. Die Erweiterung der zeitweiligen Arbeitslosigkeit war eine dieser Maßnahmen. Zweitens fordert die CSC, dass diese im Rahmen des Brexit getroffene Maßnahme, die eine Verallgemeinerung des vom Arbeitgeber zusätzlich zur LfA-Entschädigung gezahlten Mindestzuschlags vorsieht, verallgemeinert wird und daher auch für Bürger gilt, die infolge des Coronavirus einen Einkommensverlust erleiden. „Diese Menschen sind ebenso Opfer wie all jene, die von der zeitweiligen Arbeitslosigkeit infolge des Brexit betroffen sind“, heißt es vonseiten der CSC.

„Selbst bei einer Entschädigung in Höhe von 70 Prozent des Lohnes (Höchstgrenze) bleibt der Einkommensverlust beträchtlich. Diezusätzliche Zulage des Arbeitgebers beträgt mindestens zwei Euro pro Tag für einen Arbeiter und fünf Euro pro Tag für einen Angestellten. Auf Anfrage der CSC hat die Regierung diese Zulage für mögliche Brexit-Opfer gleichgestellt für Arbeiter und Angestellte. Sie wurde ebenfalls indexiert, so dass die Zulage für die Brexit-Opfer mindestens 5,63 Euro pro Tag, d. h. 146,38 Euro pro Monat beträgt“, so die CSC.

Die christliche Gewerkschaft möchte, dass diese Regel zur allgemeinen Regel wird und daher für die Folgen der Coronavirusepidemie gilt, einschließlich der zeitweiligen Arbeitslosigkeit aus höherer Gewalt. „Durch die Indexierung vom Monat März beträgt diese Summe 5,74 Euro pro Tag, also 149,30 Euro pro Monat (zu indexieren) zusätzlich zu der Arbeitslosenentschädigung des Landesamtes für Arbeitsbeschaffung (LfA).“

Drittens fordert die CSC, dass diese Tage der zeitweiligen Arbeitslosigkeit gleichgestellt werden für den Jahresurlaub und die Berechnung des Urlaubsgeldes.

Unter www.diecsc.be finden Sie Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus auf die Arbeitnehmer.

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