Lambertz reagiert auf Kritik der CSP

„Wie alle Anträge in Sachen Regierungskontrolle ist die Interpellation von Frau Huppertz zum Medikamentenmangel von der Parlamentsverwaltung auf ihre Zulässigkeit hin überprüft worden. Dabei hat sich ergeben, dass die Interpellation aus mehreren Gründen offenkundig unzulässig ist“, wird Lambertz in einer Pressemitteilung zitiert. Einerseits beziehe sie sich nicht auf ein Thema, das in die Zuständigkeit der DG fällt. Für Medikamente sei in Belgien ausschließlich die föderale Ebene zuständig. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass die DG für Teilbereiche der Gesundheitspolitik verantwortlich ist und dass sie die Verbraucherschutzzentrale fördere. „Andererseits verstößt die Interpellation gegen die Vorschriften von Artikel 86 der Geschäftsordnung des Parlamentes, der die inhaltlichen und formellen Voraussetzungen festlegt, die eine Interpellation erfüllen muss.“ Aus diesen – und nur aus diesen – Gründen habe er die Interpellation von Jolyn Huppertz abgelehnt. „Ich bedaure, dass die CSP-Mandatarin keine Einsicht gezeigt und sich für eine öffentliche Polemik entschieden hat. Dies ändert nichts daran, dass ich auch in Zukunft bei der Zulässigkeitsprüfung von Interpellationen und Fragen strikt über die Einhaltung der Geschäftsordnung wachen werde. Zum Behandeln von Angelegenheiten, die außerhalb der DG-Zuständigkeit liegen, stehen den Parlamentariern die Instrumente der Themendebatte und der Resolution zur Verfügung“, erläutert der PDG-Vorsitzende. (sc)

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