55-jähriger Lütticher küsst 13-jähriges Mädchen und wird verhaftet

<p>Der Mann wartet noch auf sein Urteil.</p>
Der Mann wartet noch auf sein Urteil. | Illustrationsfoto: dpa

Der 55-Jährige hatte das Mädchen über das Online-Spiel „Animal Crossing“ kennengelernt und sein wahres Alter zunächst verschwiegen. Er behauptete stattdessen, 14 Jahre alt zu sein. Zu einem späteren Zeitpunkt habe er ihr jedoch sein tatsächliches Alter verraten. Nach einigen Gesprächen tauschten die beiden Handynummern und teils intime Bilder aus.

Der Lütticher hatte mit dem Mädchen schließlich ein Treffen für den 17. August in Frankreich ausgemacht. Die Gelegenheit nutzte er dazu, die 13-Jährige auf den Mund zu küssen. Glücklicherweise waren die Eltern des Mädchens nicht sehr weit weg und griffen sofort ein. Der Lütticher floh daraufhin. Einige Stunden später wurde er von der Polizei in dem Hotel, in dem er übernachtet hatte, festgenommen.

Seitdem sitzt der Mann in Untersuchungshaft in der Nähe von Lyon. Er wird wegen sexueller Nötigung und dem Besitz von pornographischen Bildern angeklagt. Er war am 19. August vor dem Strafgericht erschienen, aber das Urteil wurde verschoben, bis er von einem psychiatrischen Experten beurteilt wurde.

Am 2. September war er erneut vor Gericht erschienen, aber seine Erklärungen konnten die Richter nicht wirklich überzeugen, so die französische Zeitung „Le Progrès“. Man warte noch immer auf das psychiatrische Gutachten, das das Ausmaß seiner strafrechtlichen Verantwortung bestimmen soll.

Der Mann argumentiert, dass er dem Mädchen sein Alter offenbart habe: „Es war ein großer Altersunterschied, wir hatten darüber gesprochen“, erklärte er dem Richter. Er habe sich sogar mit ihr verloben wollen, „wie im Spiel“. „Ich weiß, dass es ein Fehler war“, gibt er dennoch zu. „Ich hätte niemals diese Beziehung mit ihr eingehen sollen, ich hätte warten sollen, bis sie 18 Jahre alt ist. Man kann zwar verliebt sein, aber wenn man nicht alt genug ist, dann sollte man warten“, fuhr er fort.

Sein Anwalt erklärte derweil, dass sein Mandant „eher von Gefühlen als von sexuellen Impulsen“ angetrieben wurde. Die Polizei hatte jedoch Kondome in seinem Koffer gefunden, und es befanden sich kinderpornografische Bilder auf seinem Handy.

Am 17. September wird das Urteil gesprochen. (alno)

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