CSP kritisiert Regelung für Familienzulage: „Gerechtigkeit für Patchworkfamilien“

<p>In unserer Gesellschaft gibt es vermehrt Patchwork-Familien. Die CSP fordert eine Anpassung des Dekretes für Familienzulagen.</p>
In unserer Gesellschaft gibt es vermehrt Patchwork-Familien. Die CSP fordert eine Anpassung des Dekretes für Familienzulagen. | Illustrationsfoto: dpa

Die CSP habe laut einer Mitteilung schon während der Ausarbeitung der bestehenden Rechtsgrundlage Bedenken angemeldet und auf die Ungleichbehandlung gewisser Familien aufmerksam gemacht. Jetzt wollen die Christdemokraten den Missstand durch eine erneute Dekretvorlage korrigieren.

Es sei, so die PDG-Abgeordnete Jolyn Huppertz (CSP), nur eine Frage der Zeit gewesen, bis sich herausstelle, dass viele Kinder aus Patchworkfamilien ungerecht behandelt würden. Paare, die sich nach Trennungen neu bilden und Kinder mit in eine neue Beziehung bringen, können das Recht auf die Zulage für kinderreiche Familien nämlich nicht geltend machen. „Wenn Vater A und Mutter B jeweils zwei Kinder haben und ein neues Leben aufbauen wollen, leben in der neuen Familienkonstellation vier Kinder zusammen. Während eine ‘klassische’ Familie mit vier Kindern einen Zuschlag von jährlich 3.240 Euro erhält, geht die Patchworkfamilie leer aus. Nach zehn Jahren ist das ein Vermögen“, rechnet Jolyn Huppertz vor.

Das aktuelle Dekret verfolgt in seinem ersten Artikel ausdrücklich das Ziel, „allen Kindern Entwicklungs- und Entfaltungschancen zu bieten, einen teilweisen Ausgleich der erhöhten Kosten des Haushalts aufgrund der Unterhaltkosten von einem oder mehreren Kindern zu bieten und die Kinderarmut zu bekämpfen“. Wenn also das Kindergeld tatsächlich zum Recht eines jeden Kindes wird, dann müssen auch Kinder von sogenannten Stief- oder Patchworkfamilien dieses Recht nutzen können. Deshalb hat Jolyn Huppertz mit ihrem Kollegen Jérôme Franssen einen Dekrettext ausgearbeitet und inzwischen eingereicht. „Es geht mir darum, dass der gesunde Menschenverstand siegt und die Kinder ohne Unterschied gefördert werden. So sieht Familienpolitik aus“, bemerkt Huppertz.

Denn kinderreiche Stief- oder Patchworkfamilien müssten die gleichen Leistungen erbringen wie kinderreiche Familien in einer klassischen Konstellation – auch wenn diese Leistung nicht unbedingt ununterbrochen geleistet werden müsse. Kinderreiche Stief- oder Patchworkfamilien müssten also auch Mobiliar, angemessene Räumlichkeiten oder Fahrzeuge bereitstellen, die den Erfordernissen einer klassischen kinderreichen Familie in nichts nachstehen würden, bemerkt die CSP in ihrer Pressemitteilung. (red/mv)

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