Laufzeitverlängerung für belgische Atommeiler verstößt gegen EU-Recht

<p>Ein Blick auf die Atommeiler von Doel</p>
Ein Blick auf die Atommeiler von Doel | Foto: begla

Ob die Atomkraftwerke nun abgeschaltet werden müssen, bleibt allerdings zunächst unklar. Die Richter entschieden nämlich, dass die Genehmigung im Fall „einer schwerwiegenden und tatsächlichen Gefahr einer Unterbrechung der Stromversorgung“ vorübergehend aufrechterhalten werden kann. Gleichzeitig könnten dann nachträglich die Auswirkungen auf die Umwelt untersucht werden.

Belgien hat insgesamt sieben Atomreaktoren an zwei Standorten: Doel im Norden des Landes und Tihange im Süden. Vor allem das Kraftwerk Tihange steht immer wieder wegen Schäden und Störungen in der Kritik.

Ausgangspunkt für das Verfahren am EuGH war eine Nichtigkeitsklage von Umweltschutzorganisationen gegen das belgische Gesetz über die Laufzeitverlängerung. Der damit befasste belgische Verfassungsgerichtshof schaltete den EuGH ein. Konkret wollte er von den EuGH-Richtern wissen, ob Laufzeitverlängerungen nach EU-Recht Umweltverträglichkeitsprüfungen erfordern. (dpa/belga)

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