Kinder-Jahreszuschlag in Ostbelgien kommt: Prämie von 52 Euro

<p>Die Auszahlung des Ministeriums erfolgt am 8. August.</p>
Die Auszahlung des Ministeriums erfolgt am 8. August. | Foto: dpa

So wie der Kindergeldbasisbetrag vereinheitlicht wurde, ist auch der Jahreszuschlag für alle Kinder egal welchen Alters gleichgestellt worden. Kurzum: Jedes Kind, das im Monat Juli Anrecht auf das Basiskindergeld hat, hat Anrecht auf den Jahreszuschlag in Höhe von 52 Euro. Diesen zahlt das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft einmal im Jahr aus. Genauer gesagt am 8. August 2019 zusammen mit der Auszahlung der anderen Familienleistungen.

Das neue Kindergeld-System in Ostbelgien war Anfang 2019 in Kraft getreten. Vorher lag die Zuständigkeit beim Föderalstaat, doch im Zuge der sechsten Staatsreform ist sie an die Gemeinschaften übertragen worden, also auch an die DG. Im April 2018 hatte das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Reform verabschiedet. Die erste Auszahlung nach dem neuen Modell war am 8. Februar erfolgt.

Wichtigste Änderung ist unter dem Motto „ein Kind ist ein Kind“ die Einführung eines Basisbetrages: Unabhängig von der Anzahl Kinder erhält man nun monatlich 157 Euro pro Kind. Die Beträge werden nicht mehr gestaffelt wie bisher. Ab dem dritten Kind gibt es eine Zulage für kinderreiche Familien von 135 Euro monatlich. Alterszuschläge werden gestrichen, weil sie im höheren Basisbetrag integriert worden seien, so der zuständige Familienminister Antonios Antoniadis (SP). Ein Beispiel: Eine Familie mit drei Kindern erhält im neuen System drei mal 157 Euro (also 471 Euro) plus 135 Euro (Zuschlag ab dem dritten Kind). Macht unter dem Strich 606 Euro pro Monat für diese Familie. Familien, die verglichen mit dem bisherigen Modell mehr Kindergeld erhalten, wechseln automatisch in das neue System. Für Familien, die durch einen Wechsel weniger Geld als bisher bekommen würden, werden die Beträge, die sie zu diesem Zeitpunkt erhalten, eingefroren und weiter ausgezahlt („Stand-still“-System). Dieser Übergangsmechanismus gilt solange, bis sich die Zusammensetzung der Familie ändert. Die eingefrorenen Beträge sind nicht indexiert. (sc)

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