Zu: „100 Jahre Versailler Vertrag und wir“

Sehr geehrter Herr Schröder, ich habe Ihren obengenannten informativen Artikel mit großem Interesse gelesen. Auch in Ihren Kommentar in derselben Ausgabe gehen Sie ja kurz auf das Thema ein. Was Ihre Aussagen zu Neutral-Moresnet betrifft, muss ich Sie leider korrigieren. Im §32 des Versailler Vertrags erkennt Deutschland „die volle Staatshoheit Belgiens über das gesamte strittige Gebiet von Moresnet (sogenanntes Neutral-Moresnet) an“ und in §33, dass es ebenfalls zugunsten Belgiens auf den westlich der Straße Aachen-Lüttich gelegenen Teil von Preußisch-Moresnet und auf den dortigen Straßenabschnitt verzichtet. Bereits zum 15. September 1919 beschließt dann das belgische Parlament das Gesetz über die belgische Gemeinde La Calamine (Kelmis) im Wahlkanton Aubel. Die in §34 festgelegte Volksbefragung betraf das „gesamte Gebiet der Kreise Eupen und Malmedy“ und eben nicht die Bewohner des in den § 32 und 33 beschriebenen Gebietes. Die Gemeinde La Calamine (Kelmis) wird somit völkerrechtlich nicht erst am 20. September 1920 definitiv ein Teil Belgiens, sondern mit Inkrafttreten des Versailler Vertrags am 10. Januar 1920. Auf all diese Zusammenhänge bin ich in meinem gestrigen, vollausgebuchten Vortrag im Museum Vieille Montagne „Das Ende von Neutral-Moresnet…“ eingegangen. Der großen Nachfrage wegen wird der Vortrag im September wiederholt.

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