Dicke Luft in der Innenstadt, Kritik aus Brüssel, Fahrverbote: Belgien und andere Staaten stehen unter Druck, weil in Dutzenden Städten der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid überschritten wird. Aber wird überhaupt richtig gemessen? Und wie schlimm ist es, wenn an einem einzigen Punkt ein Grenzwert gerissen wird?
Worum ging es bei dem Fall?
Mehrere Brüsseler Bürger und die Umweltorganisation ClientEarth haben geklagt, weil die Hauptstadt aus ihrer Sicht zu wenig gegen schmutzige Luft tut. ClientEarth hatte nach eigenen Angaben entdeckt, dass Messstationen an zwei Brüsseler Hauptverkehrsstraßen zwischen 2008 und 2014 abgeschaltet waren. Formal geht es darum, ob der Brüsseler Luftreinhalteplan EU-Recht genügt. Das zuständige belgische Gericht bat den EuGH bei zwei Fragen um Auslegung der EU-Richtlinie über Luftqualität: Können Bürger gerichtlich überprüfen lassen, ob an der richtigen Stelle gemessen wird? Und ist ein zu hohes Ergebnis für Stickstoffdioxid, Feinstaub oder andere Schadstoffe an einem einzigen Messpunkt schon eine Verletzung des EU-Grenzwerts?
Was haben die Richter nun genau geurteilt?
Das EuGH hat beide Fragen eindeutig mit „Ja“ beantwortet. Bürger sollen die Standortwahl von Messstellen vor Gericht prüfen lassen können. Und der Wert einer einzelnen Messstation soll ausschlaggebend sein - nicht der Mittelwert mehrerer Punkte. Denn dort, wo Grenzwerte überschritten werden, seien Gesundheitsschäden zu befürchten. Die Richter folgen damit einem Gutachten der EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott. Mit Blick auf die Frage, ob Durchschnittswerte für ein Gebiet sinnvoll seien, schrieb sie: „Der Witz über den Statistiker, der in einem See ertrinkt, obwohl dieser im Durchschnitt nur wenige Zentimeter tief ist, bringt dies treffend zum Ausdruck.“
Sind nicht auch die Grenzwerte umstritten?
Eine Gruppe von rund 100 Lungenärzten hatte den Sinn in Frage gestellt. Es kam aber breiter Widerspruch nicht nur von der EU-Kommission, sondern auch von anderen Wissenschaftlern. Der EuGH zog die Grenzwerte in seinem Urteil nicht in Frage. (dpa)

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